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Buchhaltung & Finanzen

Existenzminimum Schweiz: Was dir bei einer Pfändung wirklich bleibt

Grundbetrag CHF 1'200, plus Miete und Krankenkasse – aber Steuern zählen nicht. Mit Tabelle, Rechenbeispiel und den Sonderregeln für Selbständige.

Roman Stalder··6 Min. Lesezeit

Wenn eine Betreibung bis zur Lohnpfändung durchläuft, stellt sich für beide Seiten dieselbe Frage: Wie viel vom Einkommen ist eigentlich pfändbar? Für dich als Selbständigen ist die Antwort doppelt relevant — vielleicht betreibst du gerade selbst einen säumigen Kunden und willst wissen, was realistisch zu holen ist. Oder du steckst in einem Liquiditätsengpass und willst wissen, was dir im schlimmsten Fall bleibt.

Die Antwort steht in keinem Gesetz als fixe Zahl. Sie wird für jeden Fall einzeln berechnet — nach einem Schema, das schweizweit fast identisch angewendet wird. Genau dieses Schema schauen wir uns hier an, inklusive der Sonderregeln, die für Selbständige gelten.

Ein Wort, drei verschiedene Beträge

«Existenzminimum» ist in der Schweiz kein eindeutiger Begriff. Es gibt drei Varianten, die oft verwechselt werden:

  • Betreibungsrechtliches Existenzminimum (auch «Notbedarf»): Der Betrag, der dir bei einer Lohnpfändung zwingend bleiben muss. Rechtsgrundlage ist Art. 93 SchKG. Darum geht es in diesem Artikel.
  • Sozialhilferechtliches Existenzminimum: Nach den SKOS-Richtlinien berechnet, definiert es den Anspruch auf Sozialhilfe. Es ist anders aufgebaut (tieferer Grundbedarf, dafür werden situationsbedingte Leistungen dazugerechnet).
  • Existenzminimum der Ergänzungsleistungen: Gilt für AHV/IV-Rentner und ist am grosszügigsten bemessen. Mehr dazu im Artikel über Ergänzungsleistungen.

Die Faustregel: Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist das knappste der drei. Es soll das nackte Überleben sichern — nicht mehr.

So setzt sich das betreibungsrechtliche Existenzminimum zusammen

Die Berechnung folgt den Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz. Die Kantone wenden sie mit kleinen Abweichungen an. Basis ist immer ein monatlicher Grundbetrag:

HaushaltssituationGrundbetrag pro Monat
Alleinstehende PersonCHF 1'200
Alleinerziehende PersonCHF 1'350
Ehepaar / Paar im gemeinsamen HaushaltCHF 1'700
Zuschlag pro Kind bis 10 JahreCHF 400
Zuschlag pro Kind über 10 JahreCHF 600

Der Grundbetrag deckt alles Alltägliche ab: Essen, Kleider, Wäsche, Körperpflege, Strom, Handy und Internet, ÖV im Nahbereich, kulturelle Bedürfnisse. Wichtig zu verstehen: Für diese Posten gibt es keine separaten Zuschläge — wer ein teures Handy-Abo hat, muss es aus dem Grundbetrag zahlen.

Diese Zuschläge kommen dazu

Zum Grundbetrag addiert das Betreibungsamt die tatsächlichen, belegten Kosten für:

  • Miete inklusive Nebenkosten — allerdings nur, soweit sie «angemessen» ist. Wohnst du für deine Verhältnisse zu teuer, kann das Amt nach einer Übergangsfrist (üblich: der nächste Kündigungstermin) nur noch einen ortsüblichen Mietzins anrechnen. Faktisch heisst das: Umzug oder freiwillig mehr abgeben.
  • Krankenkassenprämie — aber nur die obligatorische Grundversicherung, und nur wenn die Prämie tatsächlich bezahlt wird. Zusatzversicherungen fliegen raus. Falls du sie behalten willst, lohnt sich jetzt erst recht ein Prämienvergleich.
  • Unumgängliche Berufsauslagen — Fahrkosten zum Arbeitsort, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung (üblich sind rund CHF 9–11 pro Hauptmahlzeit), Berufskleider.
  • Unterhaltsbeiträge — Alimente, die du rechtlich schuldest und tatsächlich bezahlst. Wer nicht zahlt, bekommt auch keinen Zuschlag.
  • Fremdbetreuungskosten für Kinder, soweit sie für die Erwerbstätigkeit nötig sind.
  • Abzahlungsraten für Kompetenzgüter — etwa die Leasingrate fürs Auto, wenn das Auto für die Berufsausübung unentbehrlich ist.

Was nicht dazugehört — und viele kalt erwischt

Genauso wichtig ist die Liste dessen, was das Betreibungsamt nicht berücksichtigt:

  • Laufende Steuern. Das ist keine Gesetzeslücke, sondern ständige Rechtsprechung des Bundesgerichts. Die Konsequenz ist brutal: Während einer Lohnpfändung häufst du fast zwangsläufig neue Steuerschulden an. Dazu unten mehr.
  • Säule 3a und Lebensversicherungen. Vorsorge gilt als Vermögensbildung — die steht den Gläubigern zu, nicht dir.
  • Kreditraten, Kleinkredite, Kreditkartenschulden. Andere Gläubiger haben keinen Vorrang; ihre Raten schmälern dein Existenzminimum nicht.
  • Zusatzversicherungen, Hobbys, Ferien, Haustiere. Alles Grundbetrag oder gar nicht.

Rechenbeispiel: Selbständiger IT-Freelancer, alleinstehend

PositionBetrag
GrundbetragCHF 1'200
Miete inkl. NebenkostenCHF 1'600
Krankenkasse (Grundversicherung)CHF 390
Berufsauslagen (Fahrten, auswärtige Verpflegung)CHF 120
Existenzminimum totalCHF 3'310

Bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von CHF 5'400 pro Monat sind damit CHF 2'090 pfändbar — Monat für Monat, in der Regel für die Dauer eines Jahres ab Vollzug der Pfändung.

Die Rechnung zeigt auch die Gläubiger-Perspektive: Ob sich die Fortsetzung einer Betreibung lohnt, hängt fast nur davon ab, wie weit das Einkommen des Schuldners über seinem Existenzminimum liegt.

Sonderregeln für Selbständige

Bei Angestellten ist die Sache einfach: Das Amt sieht den Lohnausweis und verfügt die Pfändung direkt beim Arbeitgeber. Bei Selbständigen wird es aufwendiger — und es gibt mehr Spielraum, in beide Richtungen.

Massgebend ist das Nettoeinkommen. Das Betreibungsamt rechnet: Einnahmen minus die zwingend notwendigen Geschäftsauslagen (Material, Geschäftsmiete, Sozialversicherungsbeiträge, Fahrzeugkosten soweit geschäftlich). Grundlage sind deine Buchhaltung, die letzten Steuererklärungen und deine Angaben. Wer keine saubere Buchhaltung vorweisen kann, riskiert, dass das Amt das Einkommen schätzt — selten zu deinen Gunsten.

Schwankendes Einkommen wird geglättet. Bei unregelmässigen Aufträgen bildet das Amt einen Durchschnitt über mehrere Monate und überprüft die Pfändungsquote periodisch. Bricht dein Umsatz ein, kannst (und solltest) du eine Anpassung verlangen.

Deine Arbeitsinstrumente sind geschützt. Nach Art. 92 SchKG sind Kompetenzstücke unpfändbar: Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge, die du zur Ausübung deines Berufs brauchst. Der Laptop der Grafikerin und die Hobelmaschine des Schreiners bleiben, wo sie sind. Grenzen gibt es bei Luxusvarianten — nötig ist das Werkzeug, nicht das teuerste Modell.

Das alles gilt für dich als natürliche Person. Also für Einzelfirmen und Gesellschafter von Personengesellschaften. Eine GmbH oder AG wird nicht auf Pfändung, sondern auf Konkurs betrieben — dort gibt es kein Existenzminimum, dafür haftet auch nur das Gesellschaftsvermögen.

Die Steuerfalle bei laufender Pfändung

Weil Steuern nicht ins Existenzminimum gehören, passiert bei fast jeder länger dauernden Lohnpfändung dasselbe: Die laufende Steuerrechnung bleibt unbezahlt, die Steuerverwaltung betreibt, und die neue Betreibung verlängert das Elend.

Was dagegen hilft:

  1. Provisorische Steuerrechnung anpassen lassen. Dein Einkommen ist faktisch tiefer — melde das der Steuerverwaltung, damit die Raten realistisch werden.
  2. Stundung oder Erlass beantragen. Die meisten Kantone kennen beides. Ein begründetes Gesuch während einer Pfändung hat reelle Chancen, zumindest auf Stundung.
  3. Früh das Gespräch suchen. Steuerämter sind bei proaktiven Schuldnern erstaunlich kulant — bei Schweigern gar nicht.

Pfändung läuft: Diese Hebel hast du

  • Neuberechnung verlangen, sobald sich etwas ändert: höhere Miete, gestiegene Krankenkassenprämie, Nachwuchs, Umsatzeinbruch. Das Existenzminimum ist keine einmalige Festlegung.
  • Beschwerde einlegen, wenn die Berechnung Fehler enthält — etwa vergessene Berufsauslagen. Die Frist ist kurz: 10 Tage ab Zustellung der Pfändungsurkunde, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde.
  • An der Wurzel ansetzen. Eine Pfändung ist ein Symptom. Wenn dein Geschäft grundsätzlich funktioniert, aber die Liquidität klemmt, hilft eine saubere Liquiditätsplanung mehr als jede Beschwerde. Wenn die Schulden strukturell sind, schau dir die Sanierungsoptionen für Selbständige an, bevor die Verlustscheine sich stapeln.

Das Existenzminimum ist bewusst hart kalkuliert — es soll Gläubiger schützen, nicht deinen Lebensstandard. Aber es ist berechenbar. Und wer die Berechnung kennt, verhandelt mit Betreibungsamt, Gläubigern und Steuerverwaltung auf Augenhöhe.

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