Betreibung Schweiz: Kunden betreiben als Selbständiger — Schritt für Schritt
Betreibung Schweiz: Wie du zahlungsunwillige Kunden betreibst, was es kostet, welche Fristen gelten und wann es sich lohnt. Praxisguide für Selbständige.
Ein Kunde zahlt nicht. Du hast mehrfach gemahnt. Nichts passiert. Was jetzt?
In der Schweiz gibt es ein effizientes System für genau diese Situation: das Betreibungsverfahren. Es ist einfacher und günstiger als viele denken. Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt wie es funktioniert.
Bevor du betreibst: Alles versuchen
Eine Betreibung ist das letzte Mittel. Vorher solltest du diese Schritte durchgegangen sein:
1. Erinnerung (informell) Freundliche E-Mail oder Anruf: "Hast du meine Rechnung gesehen? Zahlungsziel war der..."
2. Erste Mahnung Schriftlich, mit Frist (14 Tage):
- Klare Betreffzeile: "1. Mahnung zu Rechnung Nr. XYZ"
- Betrag und Rechnungsdatum
- Neue Zahlungsfrist
- Hinweis auf weitere Schritte
3. Zweite Mahnung / Letzte Mahnung Kürzere Frist (7–10 Tage), klarer Hinweis:
"Bei Nichtzahlung bis [Datum] werden wir rechtliche Schritte einleiten."
4. Telefonat suchen Manchmal gibt es einen Grund: vergessene Rechnung, Cash-Flow-Problem, technisches Problem. Direkte Kommunikation löst viele Fälle.
Erst wenn das alles scheitert: Betreibung.
Das Betreibungsverfahren in 3 Phasen
Phase 1: Betreibungsbegehren
Du reichst das Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt ein. Das ist das Amt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners — nicht deines.
Was du brauchst:
- Name und genaue Adresse des Schuldners
- Betrag der Forderung (inkl. allfälliger Zinsen)
- Kurze Beschreibung der Forderung ("Rechnung Nr. 2026-005 vom 15.02.2026")
- Deine eigenen Angaben
Wie einreichen:
- Online: betreibung.ch (schnell, einfach, empfohlen)
- Per Post: Formular beim Betreibungsamt herunterladen
- Persönlich: Direkt beim Amt
Kosten: CHF 18–25 (Vorschuss, wird bei Erfolg vom Schuldner bezahlt)
Was dann passiert: Das Betreibungsamt sendet dem Schuldner einen Zahlungsbefehl. Das dauert 1–3 Wochen.
Phase 2: Zahlungsbefehl — was kann der Schuldner tun?
Der Schuldner hat nach Erhalt des Zahlungsbefehls 20 Tage Zeit zu reagieren:
Option A: Zahlen Der Schuldner zahlt innerhalb von 20 Tagen — Fall erledigt.
Option B: Rechtsvorschlag erheben Der Schuldner bestreitet die Forderung. Er muss das schriftlich beim Betreibungsamt machen — auch ohne Begründung.
Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung vorläufig. Du musst jetzt die Rechtsöffnung beantragen.
Option C: Nichts tun Wenn der Schuldner weder zahlt noch Rechtsvorschlag erhebt, kannst du nach 20 Tagen die Fortsetzung der Betreibung verlangen.
Phase 3a: Keine Reaktion → Fortsetzung
Wenn der Schuldner nichts tut:
1. Fortsetzungsbegehren stellen Frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls, spätestens 1 Jahr danach.
2. Pfändung Das Betreibungsamt schickt einen Beamten. Er pfändet Vermögenswerte: Bankkonto, Fahrzeug, Einkommensteile.
3. Verwertung Gepfändete Sachen werden verwertet (Auktion) und du bekommst deinen Anteil.
4. Verlustschein Wenn nichts oder nicht genug da ist, erhältst du einen Verlustschein. Er gilt 20 Jahre und gibt dir das Recht, später nochmals zu betreiben.
Phase 3b: Rechtsvorschlag → Rechtsöffnung
Der Schuldner hat Rechtsvorschlag erhoben. Jetzt musst du die Rechtsöffnung beim Gericht beantragen.
Provisorische Rechtsöffnung: Du hast eine klare schriftliche Verpflichtung des Schuldners (unterschriebener Vertrag, Schuldanerkennung). Das Gericht öffnet die Betreibung ohne tiefe Prüfung.
Kosten: CHF 200–400 Gerichtsgebühr (du zahlst vor, bekommst es zurück bei Erfolg) Dauer: 2–6 Wochen
Definitive Rechtsöffnung / ordentliches Gerichtsverfahren: Du hast nur eine unbezahlte Rechnung aber kein Urteil. Dann musst du klagen. Das ist aufwändiger und teurer.
Kosten: CHF 500–3.000 je nach Betrag und Komplexität Dauer: 3–12 Monate
Übersicht: Fristen im Betreibungsverfahren
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Rechtsvorschlag erheben | 10 Tage nach Zahlungsbefehl |
| Betreibung fortsetzen | Frühestens 20 Tage nach Zahlungsbefehl |
| Betreibung fortsetzen (Ablauf) | Spätestens 1 Jahr nach Zahlungsbefehl |
| Verlustschein | Gilt 20 Jahre |
| Betreibungsregister-Eintrag | Sichtbar 5 Jahre |
Wann lohnt sich eine Betreibung?
| Betrag | Empfehlung |
|---|---|
| Unter CHF 200 | Betreibung meist nicht sinnvoll |
| CHF 200–500 | Abwägen: Aufwand vs. Nutzen |
| CHF 500–2.000 | Betreibung meist sinnvoll |
| Über CHF 2.000 | Fast immer betreiben |
Ausnahme: Wenn du sicher weisst, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist (hat schon andere Verlustscheine, ist bekannt zahlungsunfähig), wirst du trotz Betreibung wenig bekommen.
Betreibung als Selbständiger: Besonderheiten
Du brauchst keinen Anwalt Das Betreibungsbegehren kannst du selbst stellen — kein Anwalt nötig. Erst für die Rechtsöffnung kann ein Anwalt sinnvoll sein.
Beweissicherung ist wichtig Bewahre alle relevanten Dokumente auf: Vertrag, Offerte, Rechnungen, Korrespondenz. Je klarer deine Dokumentation, desto einfacher die Rechtsöffnung falls nötig.
Zinsen geltend machen Du kannst Verzugszinsen von 5% pro Jahr geltend machen — automatisch ab dem Verzug (30 Tage nach Rechnungsfälligkeit ohne besondere Vereinbarung). Gib den Zinsbetrag bereits im Betreibungsbegehren an.
Mehrere Beträge zusammenfassen Wenn ein Schuldner dir mehrere Rechnungen schuldet, kannst du sie in einem Betreibungsbegehren zusammenfassen.
Betreibungsamt finden
Das zuständige Betreibungsamt ist am Wohnsitz oder Firmendomizil des Schuldners. Du findest es:
- Auf betreibung.ch (Online-Einreichung mit automatischer Zuweisung)
- Über die Website deines Kantons
- Im Telefonbuch unter "Betreibungsamt [Gemeindename]"
Nach der Betreibung: Gute Mahnprozesse einrichten
Eine Betreibung kostet Zeit und Nerven. Besser vorher verhindern:
Zahlungsbedingungen klar kommunizieren:
- Zahlungsziel auf Rechnung: "Zahlbar bis [Datum]" — nicht "30 Tage netto"
- Erste Mahnung: Automatisch nach 5 Tagen Überschreitung
- Zweite Mahnung: 10 Tage später
- Letzte Mahnung: 7 Tage, dann Betreibungsankündigung
Vorauszahlung oder Anzahlung: Bei neuen Kunden oder grossen Projekten: 30–50% Anzahlung verlangen. Das reduziert das Risiko enorm.
Kreditwürdigkeit prüfen: Vor grossen Projekten: Betreibungsregisterauszug des Kunden anfordern (CHF 17–30). Das zeigt offene Betreibungen und Verlustscheine.
Klare Verträge: Je klarer die schriftliche Vereinbarung, desto einfacher die Rechtsöffnung im Streitfall.
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