Insolvenz & Konkurs für Selbständige Schweiz: Was passiert, was du tun kannst
Insolvenz als Selbständiger in der Schweiz: Was ist Konkurs, was Nachlassstundung? Deine Optionen, Schritt für Schritt erklärt.
Niemand spricht gerne darüber. Aber es passiert — manchmal läuft es nicht wie geplant. Aufträge bleiben aus, Kunden zahlen nicht, die Kosten laufen weiter. Wenn du als Selbständiger in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, musst du wissen was passiert und was du tun kannst.
Dieser Artikel erklärt es dir klar und ohne Panik.
Zuerst: Bist du wirklich zahlungsunfähig?
Zahlungsunfähig bist du wenn:
- Du deine laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlen kannst
- Du mehr Schulden hast als Vermögen
- Mehrere Gläubiger gleichzeitig betreiben
Wenn du nur vorübergehend in einem Engpass bist (z.B. grosser Kunde zahlt spät), bist du noch nicht zahlungsunfähig. Da gibt es andere Lösungen.
Unterschied Einzelfirma vs. GmbH/AG:
Das ist wichtig zu verstehen:
| Rechtsform | Wer haftet? | Verfahren bei Insolvenz |
|---|---|---|
| Einzelfirma | Du persönlich — mit deinem ganzen Privatvermögen | Betreibung auf Pfändung |
| GmbH / AG | Die Firma — bis zum Stammkapital | Konkursverfahren |
Als Einzelfirma-Inhaber gibt es keinen Unternehmenskonkurs. Du wirst persönlich betrieben.
Was passiert bei der Einzelfirma
Schritt 1: Betreibung
Ein Gläubiger reicht einen Betreibungsbegehren ein. Das Betreibungsamt schickt dir einen Zahlungsbefehl.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
- Zahlen: Problem gelöst
- Rechtsvorschlag erheben (innert 10 Tagen): Du bestreitest die Forderung
Schritt 2: Pfändung
Wenn du nicht zahlst und keinen Rechtsvorschlag erhoben hast (oder er abgewiesen wurde), kommt der Betreibungsbeamte.
Was darf gepfändet werden?
- Bankkonto (Teile davon)
- Fahrzeug (wenn nicht für Beruf nötig)
- Vermögenswerte (Aktien, Immobilien)
- Ein Teil des Einkommens (maximal so viel, dass dir das Existenzminimum bleibt)
Was nicht gepfändet werden darf:
- Persönliche Gegenstände (Kleider, Möbel bis zu einem gewissen Wert)
- Berufsnotwendige Gegenstände (Werkzeug, Computer für deinen Beruf)
- Das Existenzminimum (betragsmässig je nach Kanton und Familiensituation)
Schritt 3: Verlustschein
Wenn der Gläubiger trotz Pfändung nicht zu seinem Geld kommt, erhält er einen Verlustschein. Der ist keine gute Nachricht für dich: Er gilt 20 Jahre. In dieser Zeit kann der Gläubiger erneut betreiben, wenn du wieder zu Vermögen kommst.
Was passiert bei der GmbH
Bei einer GmbH ist es anders. Die Haftung ist auf das Stammkapital (CHF 20'000) beschränkt.
Überschuldungsanzeige: Pflicht des Verwaltungsrats
Wenn die GmbH überschuldet ist (mehr Schulden als Aktiven), muss der Verwaltungsrat das dem Gericht melden (Art. 725a OR). Das ist Pflicht — wer das ignoriert, riskiert persönliche Haftung.
Konkursverfahren
Das Gericht eröffnet das Konkursverfahren. Ein Konkursamt übernimmt:
- Alle Schulden werden gemeldet
- Vermögenswerte werden verwertet
- Gläubiger werden nach Rangfolge befriedigt
- Am Ende: Löschung der GmbH aus dem Handelsregister
Rangfolge der Gläubiger:
- Privilegierte Forderungen (Löhne der Mitarbeiter bis CHF 100'000, AHV)
- Andere Forderungen (Lieferanten, Banken)
- Nachrangige Forderungen (Aktionärsdarlehen)
Alternativen zum Konkurs
Bevor du aufgibst: Es gibt Optionen.
Option 1: Direkte Verhandlung mit Gläubigern
Der einfachste Weg — bevor irgendjemand betreibt:
- Nimm aktiv Kontakt mit deinen Gläubigern auf
- Erkläre die Situation ehrlich
- Schlage Ratenzahlungen oder Teilbegleichungen vor
- Viele Gläubiger bevorzugen eine Einigung gegenüber einem Betreibungsverfahren
Tipp: Leg alles schriftlich fest. Mündliche Einigungen sind schwer nachzuweisen.
Option 2: Nachlassstundung
Wenn mehrere Gläubiger betreiben und du nicht mehr weiter weisst: Nachlassstundung beantragen.
Was das ist: Das Gericht stoppt alle laufenden Betreibungen für 4-6 Monate. Du hast Zeit, eine Lösung zu finden.
Ablauf:
- Du beantragst die Stundung beim zuständigen Gericht
- Das Gericht prüft ob eine Sanierung möglich ist
- Ein Sachwalter wird eingesetzt
- Du hast Zeit, mit Gläubigern zu verhandeln
Ergebnis:
- Nachlassvertrag: Gläubiger verzichten auf einen Teil der Forderungen — du zahlt den Rest in Raten
- Stundungsabbruch: Kein Einigung möglich → Konkurs wird eröffnet
Option 3: Private Schuldenberatung
Bevor du rechtliche Schritte unternimmst: Hol dir professionelle Hilfe.
| Anlaufstelle | Angebot | Kosten |
|---|---|---|
| Schuldenberatung Schweiz (schulden.ch) | Beratung, Planung | Gratis bis günstig |
| Caritas Schuldenberatung | Umfassende Beratung | Gratis |
| Kantonale Anlaufstellen | Je nach Kanton | Meist gratis |
| Treuhänder | Rechtliche und steuerliche Beratung | CHF 100-200/Stunde |
Option 4: Liquidation ohne Konkurs
Wenn du die Firma schliessen willst ohne Schulden:
- Alle Schulden bezahlen
- Alle Aufträge abschliessen oder übergeben
- AHV abrechnen und Beiträge zahlen
- MWST-Abmeldung
- Bei GmbH: Löschungsantrag beim Handelsregister
Das ist der sauberste Weg — ohne Verlustschein und ohne Eintrag im Betreibungsregister.
Was du sofort tun sollst (Frühwarnsystem)
Wenn du merkst, dass es eng wird:
Sofort:
- Geldfluss (Cashflow) für die nächsten 3 Monate aufschreiben
- Alle Gläubiger und Schuldner auflisten
- Stundungsmöglichkeiten prüfen (z.B. Steueramt bietet oft Ratenzahlungen)
- AHV-Beiträge immer zuerst zahlen (höchste Priorität!)
- Mit Treuhänder sprechen
AHV geht vor: AHV-Schulden werden beim Konkurs nicht gelöscht. Sie bleiben bestehen. Immer zuerst AHV bezahlen.
Innerhalb von 2 Wochen:
- Schuldenberatung kontaktieren
- Gespräch mit grössten Gläubigern suchen
- Neue Einnahmenquellen prüfen (Nebenauftrag, Anstellung parallel)
Was passiert mit AHV-Schulden bei Insolvenz?
Das ist ein häufiges Missverständnis:
AHV-Schulden werden beim Konkurs nicht gelöscht.
Sie bleiben bestehen. Die AHV-Ausgleichskasse kann auch nach dem Konkurs weiterhin betreiben. Das ist ein grosses Problem für Selbständige, die ihre AHV-Beiträge nicht bezahlt haben.
Lösung: AHV immer als erstes bezahlen — auch wenn es andere Gläubiger gibt.
Neustart nach Insolvenz: Was ist möglich?
Nach einem Konkurs oder Verlustschein:
Als Einzelperson:
- Du kannst weiter arbeiten (als Angestellter)
- Du kannst eine neue Einzelfirma gründen — aber Gläubiger sehen den alten Verlustschein
- AHV-Schulden müssen beglichen sein
Als GmbH:
- Neugründung möglich mit neuem Stammkapital (CHF 20'000)
- Aber: Wenn du persönlich für Schulden der alten GmbH gehaftet hast, bleibt das
Wichtig: In der Schweiz gibt es kein einfaches "fresh start"-Verfahren wie in den USA. Verlustscheine bleiben 20 Jahre sichtbar.
Wo du Hilfe bekommst
| Anlaufstelle | Thema | Kontakt |
|---|---|---|
| Schuldenberatung Schweiz | Schulden, Betreibungen | schulden.ch |
| Caritas | Schulden, soziale Beratung | caritas.ch |
| Handelsregisteramt | Löschung GmbH | Kanton |
| Betreibungsamt | Betreibungsauszug, Fragen | Kanton |
| Treuhänder | Steuerliche Aspekte | Lokal |
Weiterführende Artikel
- Betreibung Schweiz: So läuft es ab
- Buchhaltung für Selbständige
- AHV für Selbständige
- Steuern für Selbständige Schweiz
- Einzelfirma gründen Schweiz
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Selbständiger in die Privatinsolvenz?
Die Schweiz kennt keine "Privatinsolvenz" wie Deutschland. In der Schweiz läuft alles über das Betreibungsrecht: Betreibung auf Pfändung für Privatpersonen, Konkurs für eingetragene Firmen. Eine vollständige Schuldenbefreiung (wie in Deutschland nach 6 Jahren) gibt es nicht. Verlustscheine laufen 20 Jahre.
Was passiert mit meiner Krankenkasse wenn ich zahlungsunfähig bin?
Die Krankenkasse ist Pflicht und darf nicht einfach aufgekündigt werden. Wenn du die Prämie nicht zahlen kannst: Prämienverbilligung beantragen (kantonal), Ratenzahlung verhandeln, oder Franchise erhöhen um Prämie zu senken. Auch bei Betreibung: Krankenkasse läuft weiter.
Muss ich einen Konkurs öffentlich bekannt machen?
Bei einer GmbH/AG ja: Der Konkurs wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Das ist öffentlich einsehbar. Bei einer Einzelfirma (Betreibung auf Pfändung) gibt es keine öffentliche Bekanntmachung, aber der Betreibungsregisterauszug kann auf Anfrage eingesehen werden.
Wie lange bleibt ein Betreibungseintrag im Register?
Ein Betreibungsbegehren bleibt 5 Jahre im Betreibungsregister. Ein Verlustschein bleibt 20 Jahre. Wer einen Betreibungsregisterauszug von dir anfordert (z.B. Vermieter, Bank), sieht diese Einträge.
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