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Buchhaltung & Finanzen

Lohnausweis für Selbständige in der Schweiz: Alles erklärt (2026)

Brauchen Selbständige einen Lohnausweis? Wann ist er Pflicht, wie erstellt man ihn, und was gehört rein? Alles für Einzelfirma, GmbH und AG erklärt.

Redaktion··3 Min. Lesezeit

Der Lohnausweis ist in der Schweiz ein standardisiertes Dokument, das jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden ausstellen muss. Für Selbständige gelten je nach Rechtsform unterschiedliche Regeln.

Einzelfirma: Kein Lohnausweis nötig

Als Inhaber einer Einzelfirma bist du kein Angestellter deines eigenen Unternehmens. Du entnimmst Gewinn, keinen Lohn. Deshalb:

  • Du zahlst dir keine Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn ab
  • Du erhältst keinen Lohnausweis
  • Dein Einkommen wird direkt als selbständiges Erwerbseinkommen in der Steuererklärung deklariert

Was du stattdessen brauchst:

  • Erfolgsrechnung (Einnahmen – Ausgaben = Reingewinn)
  • Dieser Reingewinn ist dein steuerbares Einkommen
  • AHV-Beiträge werden auf Basis des Reingewinns berechnet

GmbH / AG: Lohnausweis Pflicht

Bist du Geschäftsführer deiner eigenen GmbH oder Verwaltungsratsmitglied einer AG und beziehst du einen Lohn, dann bist du rechtlich gesehen Arbeitnehmer deiner eigenen Gesellschaft. Das bedeutet:

  • Du musst dir selbst einen Lohnausweis ausstellen
  • Der Lohn muss marktüblich und begründet sein (Drittvergleich)
  • Auf den Lohn werden AHV/IV/EO, ALV, und ggf. Quellensteuer abgerechnet
  • Der Lohnausweis ist Pflicht für die Steuererklärung

Aufbau des Lohnausweises

Der schweizerische Lohnausweis folgt einem einheitlichen Formular (Formular 11, Schweizerische Steuerkonferenz):

Ziffer 1: Lohn, Gehalt, Provision

Der gesamte Bruttolohn des Jahres.

Ziffer 2: Gehaltsnebenleistungen

  • Privatanteil Geschäftsauto: CHF 9.6% des Kaufpreises pro Jahr
  • Unentgeltliche Verpflegung/Unterkunft
  • Andere geldwerte Vorteile

Ziffer 3: Nicht regelmässige Leistungen

Boni, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke.

Ziffer 7: Andere Leistungen

Quellensteuerabzug (falls zutreffend).

Ziffer 9: Abzüge

  • AHV/IV/EO-Beiträge (Arbeitnehmerteil)
  • ALV-Beiträge
  • Pensionskasse (BVG)

Ziffer 13: Spesenregelung

Effektive Spesen oder Pauschalspesen (brauchen kantonale Genehmigung).


So erstellst du deinen Lohnausweis

Option 1: Offizielles Formular (kostenlos)

  1. Formular 11 auf der Website der SSK (Schweizerische Steuerkonferenz) herunterladen
  2. Ausfüllen mit allen Lohnbestandteilen des Jahres
  3. Bis Ende Januar ausstellen
  4. Ein Exemplar für die Mitarbeitenden (auch wenn das du selbst bist), eines für die Buchhaltung

Option 2: Lohnbuchhaltungssoftware (empfohlen)

SoftwareLohnausweisKosten
BexioAutomatisch erstelltab CHF 49/Mt
Banana BuchhaltungMit Lohnmodulab CHF 99/Jahr
AbacusProfessionell, für grössere Firmenab CHF 200/Mt
Run my AccountsVollservicePreis auf Anfrage

Lohnausweis und Steuern

Der Lohnausweis hat direkte Auswirkungen auf mehrere Steuern:

Einkommenssteuer

Der deklarierte Lohn ist dein steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (beim Eigentümer einer GmbH).

Quellensteuer

Bist du nicht in der Schweiz steuerpflichtig (z.B. bei Grenzgängern), wird Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen.

Verrechnungssteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen (z.B. zu hoher Lohn) können als verdeckte Dividenden umqualifiziert werden – mit entsprechenden Steuerfolgen.


Häufige Fehler beim Lohnausweis

FehlerFolge
Privatanteil Geschäftsauto fehltNachbesteuerung
Spesen falsch deklariertSteuerhinterziehung
Lohn unter DrittvergleichAufrechnung durch Steueramt
Lohn zu hoch (nicht marktüblich)Umqualifikation als verdeckte Dividende
Lohnausweis zu spätMahnung, evtl. Busse

Checkliste: Lohnausweis für GmbH-Inhaber

  • Bruttolohn für das Kalenderjahr ermittelt
  • Privatanteil Geschäftsauto berechnet (falls vorhanden)
  • AHV/IV/EO, ALV korrekt abgezogen
  • Pensionskassenbeiträge verbucht
  • Formular bis Ende Januar ausgestellt
  • Exemplar an Steueramt mit Steuererklärung eingereicht
  • Lohn marktüblich (Drittvergleich beachtet)

Fazit

Ob du als Selbständiger einen Lohnausweis brauchst, hängt von deiner Rechtsform ab. Einzelfirma: Kein Lohnausweis. GmbH/AG: Pflicht. Wer sich selbst einen Lohn auszahlt, muss diesen korrekt dokumentieren – mit dem offiziellen Formular oder einer Lohnbuchhaltungssoftware. Fehler können teuer werden.

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