Lohnausweis für Selbständige in der Schweiz: Alles erklärt (2026)
Brauchen Selbständige einen Lohnausweis? Wann ist er Pflicht, wie erstellt man ihn, und was gehört rein? Alles für Einzelfirma, GmbH und AG erklärt.
Der Lohnausweis ist in der Schweiz ein standardisiertes Dokument, das jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden ausstellen muss. Für Selbständige gelten je nach Rechtsform unterschiedliche Regeln.
Einzelfirma: Kein Lohnausweis nötig
Als Inhaber einer Einzelfirma bist du kein Angestellter deines eigenen Unternehmens. Du entnimmst Gewinn, keinen Lohn. Deshalb:
- Du zahlst dir keine Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn ab
- Du erhältst keinen Lohnausweis
- Dein Einkommen wird direkt als selbständiges Erwerbseinkommen in der Steuererklärung deklariert
Was du stattdessen brauchst:
- Erfolgsrechnung (Einnahmen – Ausgaben = Reingewinn)
- Dieser Reingewinn ist dein steuerbares Einkommen
- AHV-Beiträge werden auf Basis des Reingewinns berechnet
GmbH / AG: Lohnausweis Pflicht
Bist du Geschäftsführer deiner eigenen GmbH oder Verwaltungsratsmitglied einer AG und beziehst du einen Lohn, dann bist du rechtlich gesehen Arbeitnehmer deiner eigenen Gesellschaft. Das bedeutet:
- Du musst dir selbst einen Lohnausweis ausstellen
- Der Lohn muss marktüblich und begründet sein (Drittvergleich)
- Auf den Lohn werden AHV/IV/EO, ALV, und ggf. Quellensteuer abgerechnet
- Der Lohnausweis ist Pflicht für die Steuererklärung
Aufbau des Lohnausweises
Der schweizerische Lohnausweis folgt einem einheitlichen Formular (Formular 11, Schweizerische Steuerkonferenz):
Ziffer 1: Lohn, Gehalt, Provision
Der gesamte Bruttolohn des Jahres.
Ziffer 2: Gehaltsnebenleistungen
- Privatanteil Geschäftsauto: CHF 9.6% des Kaufpreises pro Jahr
- Unentgeltliche Verpflegung/Unterkunft
- Andere geldwerte Vorteile
Ziffer 3: Nicht regelmässige Leistungen
Boni, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke.
Ziffer 7: Andere Leistungen
Quellensteuerabzug (falls zutreffend).
Ziffer 9: Abzüge
- AHV/IV/EO-Beiträge (Arbeitnehmerteil)
- ALV-Beiträge
- Pensionskasse (BVG)
Ziffer 13: Spesenregelung
Effektive Spesen oder Pauschalspesen (brauchen kantonale Genehmigung).
So erstellst du deinen Lohnausweis
Option 1: Offizielles Formular (kostenlos)
- Formular 11 auf der Website der SSK (Schweizerische Steuerkonferenz) herunterladen
- Ausfüllen mit allen Lohnbestandteilen des Jahres
- Bis Ende Januar ausstellen
- Ein Exemplar für die Mitarbeitenden (auch wenn das du selbst bist), eines für die Buchhaltung
Option 2: Lohnbuchhaltungssoftware (empfohlen)
| Software | Lohnausweis | Kosten |
|---|---|---|
| Bexio | Automatisch erstellt | ab CHF 49/Mt |
| Banana Buchhaltung | Mit Lohnmodul | ab CHF 99/Jahr |
| Abacus | Professionell, für grössere Firmen | ab CHF 200/Mt |
| Run my Accounts | Vollservice | Preis auf Anfrage |
Lohnausweis und Steuern
Der Lohnausweis hat direkte Auswirkungen auf mehrere Steuern:
Einkommenssteuer
Der deklarierte Lohn ist dein steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (beim Eigentümer einer GmbH).
Quellensteuer
Bist du nicht in der Schweiz steuerpflichtig (z.B. bei Grenzgängern), wird Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen.
Verrechnungssteuer
Verdeckte Gewinnausschüttungen (z.B. zu hoher Lohn) können als verdeckte Dividenden umqualifiziert werden – mit entsprechenden Steuerfolgen.
Häufige Fehler beim Lohnausweis
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Privatanteil Geschäftsauto fehlt | Nachbesteuerung |
| Spesen falsch deklariert | Steuerhinterziehung |
| Lohn unter Drittvergleich | Aufrechnung durch Steueramt |
| Lohn zu hoch (nicht marktüblich) | Umqualifikation als verdeckte Dividende |
| Lohnausweis zu spät | Mahnung, evtl. Busse |
Checkliste: Lohnausweis für GmbH-Inhaber
- Bruttolohn für das Kalenderjahr ermittelt
- Privatanteil Geschäftsauto berechnet (falls vorhanden)
- AHV/IV/EO, ALV korrekt abgezogen
- Pensionskassenbeiträge verbucht
- Formular bis Ende Januar ausgestellt
- Exemplar an Steueramt mit Steuererklärung eingereicht
- Lohn marktüblich (Drittvergleich beachtet)
Fazit
Ob du als Selbständiger einen Lohnausweis brauchst, hängt von deiner Rechtsform ab. Einzelfirma: Kein Lohnausweis. GmbH/AG: Pflicht. Wer sich selbst einen Lohn auszahlt, muss diesen korrekt dokumentieren – mit dem offiziellen Formular oder einer Lohnbuchhaltungssoftware. Fehler können teuer werden.
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