Berufliche Vorsorge Schweiz 2026: BVG vollständig erklärt
Berufliche Vorsorge (BVG) 2026 einfach erklärt: Beiträge, Leistungen, KMU-Pflicht, Pensionskassen-Wechsel und Vergleich mit Säule 3a – mit konkreten CHF-Beispielen.
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für über 4,6 Millionen Erwerbstätige in der Schweiz obligatorisch – und trotzdem für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Dieser Guide erklärt alle Grundlagen, zeigt konkrete CHF-Beispiele für 2026 und beantwortet die Fragen, die Arbeitgebende und Selbständige am häufigsten stellen.
Was ist berufliche Vorsorge (BVG)?
Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Zusammen mit der AHV (1. Säule) soll sie den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall sichern.
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist seit 1985 in Kraft. Es legt Mindeststandards fest – Pensionskassen können freiwillig bessere Leistungen anbieten (überobligatorischer Teil).
| Säule | Zweck | Träger | Pflicht |
|---|---|---|---|
| 1. Säule (AHV/IV/EO) | Existenzsicherung | Staat | Alle Erwerbstätigen |
| 2. Säule (BVG/PK) | Lebensstandard erhalten | Pensionskasse | Arbeitnehmer ab CHF 22'050/J. |
| 3. Säule (3a/3b) | Ergänzung | Privat | Freiwillig |
Die AHV-Maximalrente 2026 beträgt CHF 2'450/Monat. Für die meisten Haushalte ist das zu wenig – die Pensionskasse schliesst die Lücke.
BVG-Versicherungspflicht: Wer ist versichert? {#bvg-versicherungspflicht}
Versicherungspflichtig nach BVG sind Arbeitnehmende, die alle drei Bedingungen erfüllen:
- Jahreslohn > CHF 22'050 (Eintrittsschwelle 2026, BVG Art. 7 Abs. 1)
- Alter ≥ 17 Jahre (Risikoleistungen ab 17, Alterssparen ab 25)
- Anstellung > 3 Monate beim gleichen Arbeitgeber (bei befristeten Stellen: Summe der Einsätze beim gleichen AG)
Nicht BVG-pflichtig:
- Selbständigerwerbende (freiwilliger Beitritt möglich)
- Mitarbeitende unter der Eintrittsschwelle (CHF 22'050)
- Personen mit IV-Vollrente
- Familienmitglieder, die im Betrieb mitarbeiten, aber keinen Lohn beziehen
Teilzeit und mehrere Stellen: Wer bei mehreren Arbeitgebern tätig ist, wird bei jedem einzeln beurteilt. Die Einkommen werden nicht addiert – ausser bei der freiwilligen Versicherung über die Auffangeinrichtung.
BVG-Beiträge 2026: Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle, Sparsätze {#bvg-beitraege-2026}
Der BVG-Beitrag wird nicht auf dem vollen Bruttolohn berechnet, sondern auf dem koordinierten Lohn:
Koordinierter Lohn = Bruttolohn – Koordinationsabzug (CHF 25'725)
Minimum: CHF 3'675 / Jahr
Maximum: CHF 62'475 / Jahr (bei Bruttolohn CHF 88'200+)
BVG-Sparbeiträge nach Alter 2026
| Alter | Sparbeitrag (Gesamt) | Arbeitnehmer (AN) | Arbeitgeber (AG) |
|---|---|---|---|
| 25–34 | 7% | 3.5% | min. 3.5% |
| 35–44 | 10% | 5% | min. 5% |
| 45–54 | 15% | 7.5% | min. 7.5% |
| 55–65/64 | 18% | 9% | min. 9% |
Quelle: BVG Art. 16, Anhang (Stand 2026). Arbeitgeber muss mindestens 50% tragen (BVG Art. 66).
Konkretes Beispiel: Angestellte, 40 Jahre, CHF 8'000/Mt. Brutto
Jahreslohn: CHF 96'000
Koordinationsabzug: − CHF 25'725
Koordinierter Lohn: = CHF 62'475 (= Obergrenze, da 96'000 > 88'200 + 7'800)
Sparsatz (35–44 J.): 10%
Jahresbeitrag total: CHF 62'475 × 10% = CHF 6'248
→ Arbeitnehmer (AN): CHF 3'124/Jahr = CHF 260/Monat
→ Arbeitgeber (AG): mind. CHF 3'124/Jahr = CHF 260/Monat
Mindestzinssatz 2026: Das BVG-Altersguthaben wird mit mindestens 1.25% verzinst (Bundesratsbeschluss, Dezember 2025, BVG Art. 15 Abs. 2).
BVG-Leistungen: Was zahlt die Pensionskasse?
| Leistungsart | Auslöser | Berechnung (Obligatorium) |
|---|---|---|
| Altersrente | Pensionierung (65/64) | Altersguthaben × Umwandlungssatz 6.8% |
| Alterskapital | Option statt Rente | Angesparte Guthaben einmalig |
| Invalidenrente | Invaliditätsgrad ≥ 40% (IV) | Mind. 18% des versicherten Lohns/Jahr |
| Witwen-/Witwerrente | Tod des Versicherten | Mind. 60% der Invalidenrente |
| Waisenrente | Tod des Versicherten | Mind. 20% der Invalidenrente, bis 18. Lj. |
Umwandlungssatz 2026: Der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz für das Obligatorium beträgt 6.8% (BVG Art. 14). Das bedeutet: CHF 100'000 angesparte Guthaben → CHF 6'800/Jahr Rente.
Im überobligatorischen Teil (Lohn > CHF 88'200 oder bessere Konditionen) setzen viele PKs deutlich tiefere Umwandlungssätze an (oft 5.0–5.8%), was die effektive Rente erheblich senkt.
BVG-Pflicht für KMU-Gründer: Wann und wie anmelden? {#bvg-kmu-pflicht}
Das ist die häufigste Frage von Neugründern: Ab dem ersten versicherungspflichtigen Mitarbeitenden muss das Unternehmen einer Pensionskasse angeschlossen sein.
Schritt-für-Schritt: BVG als Arbeitgeber
1. Versicherungspflicht prüfen
Checkliste für jeden neuen Mitarbeitenden:
- Jahreslohn > CHF 22'050? (bei Teilzeit: hochgerechneter Jahreslohn)
- Alter ≥ 17 Jahre?
- Vertrag > 3 Monate?
→ Alle drei Ja: BVG-Pflicht besteht ab dem ersten Arbeitstag.
2. Pensionskasse auswählen {#pensionskasse-waehlen}
Optionen für KMU:
- Sammelstiftung einer Versicherung (Helvetia, Swiss Life, Baloise, AXA, Zurich): einfach, viele Anbieter, standardisierte Konditionen
- Branchenspezifische PK (z.B. PKG für Gewerbebetriebe, ASGA für KMU): oft kostengünstiger, besser auf Branche abgestimmt
- Eigene Pensionskasse: erst ab ~200–300 MA sinnvoll (Gründungsaufwand, Verwaltungskosten)
Vergleichskriterien:
| Kriterium | Beschreibung | Richtwert |
|---|---|---|
| Deckungsgrad | Kapital / Verpflichtungen | > 100%, idealerweise > 110% |
| Verwaltungskosten | Als % des Vorsorgevermögens | 0.3–0.8% (gut), >1.5% (teuer) |
| Umwandlungssatz | Überobligatorium | 5.2%+ (gut), <5.0% (schlecht) |
| Invaliditäts-/Todesfall | Leistungen über Obligatorium? | Kader brauchen mehr |
| Serviceleistungen | Online-Portal, HR-Integration | Für KMU wichtig |
3. Anschlussvertrag unterzeichnen
Deadline: spätestens am ersten Arbeitstag des ersten versicherungspflichtigen Mitarbeitenden. Rückwirkende Anschlüsse bis zu 5 Jahren sind möglich, kosten aber Verzugszinsen auf Nachzahlungen.
Was passiert ohne Anschluss? Die Auffangeinrichtung BVG schreibt Ihnen automatisch einen Anschluss zu – ohne Wahlmöglichkeit, zu Standardkonditionen. Sie haften rückwirkend für entgangene Leistungen. Strafbar nach BVG Art. 76 (Busse bis CHF 10'000). Die Auffangeinrichtung ist typisch teurer als ein regulärer Anschluss bei einer Sammelstiftung. Quelle: Auffangeinrichtung BVG, aeis.ch
4. Mitarbeitende anmelden und Beiträge abrechnen
- Monatliche oder quartalsweise Abrechnung (je nach PK)
- AN-Anteil direkt vom Lohn abziehen, AG-Anteil dazuzahlen
- Meldung bei Lohnänderungen, Pensionierungen, Austritten (FZL-Übertragung)
5. Vorsorgeausweis kommunizieren
Die PK erstellt jährlich einen Vorsorgeausweis für jeden Versicherten. Als Arbeitgeber: Ausweis erklären, bei Kaderleistungen auf überobligatorische Anteile hinweisen. Fremdsprachige Mitarbeitende: viele PKs bieten Übersetzungen (FR, IT, EN, PT) – klären Sie das bei der PK-Auswahl ab.
BVG-Wechsel der Pensionskasse: Anleitung für KMU
Gründe für einen PK-Wechsel: Deckungsgrad unter 100%, zu hohe Verwaltungskosten, unzureichende Leistungen, Unzufriedenheit mit Service. Etwa 15–20% der Schweizer KMU wechseln ihre Pensionskasse innerhalb von 10 Jahren.
Zeitplan und Fristen
| Monat | Schritt |
|---|---|
| Januar–März | Analyse aktuelle PK (Jahresbericht, Deckungsgrad, Kosten) |
| April–Mai | Offerten einholen (mind. 3 Anbieter), vergleichen |
| Bis 30. Juni | Kündigung alte PK schriftlich (6-Monats-Frist für Jahreswechsel) |
| Juni | Neuen Anschlussvertrag unterzeichnen |
| September–Oktober | Mitarbeitende informieren (min. 3 Monate vor Wechsel) |
| November | Arbeitnehmervertretung (falls vorhanden) konsultieren |
| 31. Dezember | Wechsel vollzogen, Austrittsleistungen übertragen |
Freizügigkeitsleistung (FZL): Das angesparte Kapital der Mitarbeitenden wird 1:1 auf die neue PK übertragen – kein Verlust für die Versicherten. Die alte PK hat max. 30 Tage Zeit für die Übertragung (FZG Art. 10).
Wichtig bei Unterdeckung: Hat die alte PK einen Deckungsgrad unter 100%, kann sie Sanierungsbeiträge verlangen oder die FZL kürzen. Klären Sie das vorab (schriftlich).
Berufliche Vorsorge für Selbständige: Freiwillig vs. Säule 3a {#vorsorge-selbstaendige}
Selbständigerwerbende (Einzelfirma, Personengesellschaft) sind vom BVG-Obligatorium ausgenommen. Zwei Hauptoptionen:
Option A: Freiwilliger BVG-Beitritt
Möglich über:
- Sammelstiftung eines Verbandes (z.B. SGV, Handelskammer)
- Auffangeinrichtung BVG (offen für alle Selbständigen, BVG Art. 44)
Beitragsbeispiel: Selbständiger, CHF 100'000 Nettoeinkommen
Versicherter Lohn (frei wählbar): CHF 80'000
Koordinationsabzug: − CHF 25'725
Koordinierter Lohn: CHF 54'275
Sparsatz 40 J. (10%): CHF 5'428/Jahr
Risikobeitrag (IV, Tod, ~2%): CHF 1'086/Jahr
Verwaltungskosten (~1%): ~ CHF 543/Jahr
────────────────────────────────────
Total PK-Beitrag/Jahr: ~ CHF 7'057
→ Voll steuerlich abzugsfähig vom steuerbaren Einkommen.
Option B: Säule 3a (ohne PK)
Selbständige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 36'288/Jahr (2026) in die Säule 3a einzahlen – das Fünffache des normalen Limits.
Vergleich bei CHF 100'000 Nettoeinkommen:
| Kriterium | Freiwillige PK | Säule 3a (ohne PK) |
|---|---|---|
| Max. Abzug/Jahr | Unbegrenzt (je nach Lohnhöhe) | CHF 36'288 (2026) |
| Steuerabzug | Ja, voll | Ja, voll |
| Flexibilität | Tief (gebunden bis Pensionierung) | Hoch (Bezug: Kauf Eigenheim, Selbständigkeit, Auswanderung) |
| Risikoschutz (IV, Tod) | Ja, im Beitrag enthalten | Nein – separate Risikoversicherung nötig |
| Kosten | 15–25% des versicherten Lohns | Keine Verwaltungskosten (Konto), tiefe Gebühren (Wertschriften) |
| Rendite | Mindestzins 1.25% + Überschuss | Wertschriften-3a: 4–6% langfristig (historisch) |
Empfehlung für die meisten Selbständigen unter CHF 150'000 Einkommen: Säule 3a zuerst ausschöpfen (flexibler, oft bessere Rendite). Dazu separate Risikolebens- und Erwerbsausfallversicherung für IV und Todesfall.
Ab CHF 150'000+ Einkommen: freiwillige PK prüfen – der höhere Steuerabzug kann die Mehrkosten rechtfertigen. Treuhänder konsultieren.
Mehr dazu: Altersvorsorge für Selbständige
Vorsorgeausweis lesen: Das steht drauf {#vorsorgeausweis}
Jeder Versicherte erhält jährlich einen Vorsorgeausweis. Die wichtigsten Positionen:
| Position | Was es bedeutet | Was zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Versicherter Lohn | Koordinierter Lohn (Basis für Beiträge) | Stimmt das mit dem tatsächlichen Lohn überein? |
| Altersguthaben (Obl./Überoblig.) | Angesparte Beträge getrennt nach Teil | Wie gross ist der überobligatorische Anteil? |
| Voraussichtliche Altersrente | Rente bei Pensionierung heute | Reicht das aus? Lückenrechnung machen |
| Todesfallkapital / Invalidenrente | Leistungen für Familie und bei IV | Reicht das bei meinem Lebensstil? |
| Umwandlungssatz | Für Obligatorium und Überobligatorium | Überobligatorium oft 5.0–5.8% – tiefer als 6.8% |
| Beitragsaufteilung | AN vs. AG in CHF | Zahlt AG wirklich 50%+ des Totals? |
Häufiger Fehler: Viele Arbeitnehmende vergleichen die erwartete PK-Rente nicht mit ihrem heutigen Lebensstandard. Eine einfache Faustregel: AHV-Rente + PK-Rente sollten 60–70% des letzten Bruttolohns erreichen. Liegt die Summe darunter: Säule 3a aufstocken.
Aktuelle BVG-Reform: Was ändert sich?
Die BVG-Reform (Volksabstimmung September 2024: abgelehnt) wäre eine grosse Änderung gewesen. Da sie gescheitert ist, gelten die bisherigen Regelungen bis auf Weiteres. Was bleibt bestehen:
- Koordinationsabzug: CHF 25'725 (unverändert)
- Eintrittsschwelle: CHF 22'050 (unverändert)
- Umwandlungssatz Obligatorium: 6.8% (unverändert)
- Diskussion um Teilzeitarbeit und tiefe Löhne geht weiter – neue Vorlage ist angekündigt
Quelle: Bundesrat, BFS, BSV – Stand März 2026.
Wichtigste BVG-Zahlen 2026 auf einen Blick
| Kennzahl | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Eintrittsschwelle | CHF 22'050/Jahr | BVG Art. 7 |
| Koordinationsabzug | CHF 25'725/Jahr | BVG Art. 8 |
| Obere Lohngrenze | CHF 88'200/Jahr | BVG Art. 8 |
| Max. koordinierter Lohn | CHF 62'475/Jahr | BVG Art. 8 |
| Min. koordinierter Lohn | CHF 3'675/Jahr | BVG Art. 8 |
| Mindestzinssatz | 1.25% | BVG Art. 15 |
| Umwandlungssatz (Obl.) | 6.8% | BVG Art. 14 |
| Säule 3a (mit PK) | CHF 7'258 | BVV3 Art. 7 |
| Säule 3a (ohne PK) | max. CHF 36'288 (~20%) | BVV3 Art. 7 |
Quellen: BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen), BVG-Gesetzestext, BVV2, Stand 2026.
Verwandte Themen
Weiterlesen
Bereit für den nächsten Schritt?
Entdecke weitere praxisnahe Guides zur Selbstständigkeit in der Schweiz.
Alle Artikel anzeigen →