SelbständigSchweiz

Erste Angestellte einstellen Schweiz 2026: Checkliste für Arbeitgeber

Erste Angestellte einstellen in der Schweiz: AHV, Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag, Versicherungen – vollständige Checkliste für neue Arbeitgeber 2026.

Redaktion··5 Min. Lesezeit

Der erste Angestellte ist ein grosser Schritt – von der Einzelperson zum Arbeitgeber. Damit kommen neue Pflichten: Sozialversicherungen, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung. Diese Checkliste führt dich sicher durch alle notwendigen Schritte.

Bevor du einstellst: Strategische Überlegungen

Anstellung vs. Subauftrag: Überlege zuerst, ob du wirklich anstellen willst oder ob ein Freelancer/Subauftragnehmer besser passt. Angestellte bieten mehr Kontrolle und Verlässlichkeit, Freelancer mehr Flexibilität und weniger Administrationspflichten.

Beachte: Scheinselbständigkeit ist in der Schweiz verboten. Wenn jemand faktisch wie ein Angestellter für dich arbeitet (fixes Stundenkontingent, kein eigenes Risiko, kein eigener Kundenstamm), muss er angestellt werden – unabhängig vom Vertragstitel.


Checkliste: 15 Schritte zum ersten Angestellten

1. Stellenprofil definieren

  • Funktion, Aufgaben und Kompetenzen klar beschreiben
  • Pensum festlegen (Vollzeit = 42h/Woche in CH, variiert je nach GAV)
  • Lohnband bestimmen: Was ist marktüblich für diese Funktion?
  • Befristet oder unbefristet?

2. Arbeitsvertrag erstellen

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag nach OR 319 ff. sollte enthalten:

  • Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsort (inkl. Homeoffice-Regelung)
  • Arbeitsbeginn
  • Pensum (z.B. 100% = 42h/Woche)
  • Bruttolohn und Zahlungsmodalitäten
  • Probezeit (max. 3 Monate, Art. 335b OR)
  • Kündigungsfristen (nach OR oder GAV)
  • Ferienanspruch (mind. 4 Wochen, 5 Wochen bis 20. Altersjahr)
  • Überstundenregelung
  • Verschwiegenheitspflicht und Konkurrenzverbot (wenn nötig)

Tipp: Branchenspezifische GAV (Gesamtarbeitsverträge) beachten – diese können Mindestlöhne, Ferienansprüche und weitere Bedingungen festlegen.

3. AHV-Anschluss als Arbeitgeber

Sobald du jemanden anstellst, brauchst du ein Beitragskonto als Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse:

  • Arbeitgeberkonto bei der kantonalen oder Verbands-Ausgleichskasse eröffnen
  • Anmeldung des Arbeitgebers: Firmenname, UID, erwartete Lohnsumme
  • Die Kasse teilt dir Beitragssätze und Zahlungsmodalitäten mit

Arbeitgeberbeiträge 2026:

VersicherungArbeitgeberbeitragArbeitnehmerbeitrag
AHV5.3%5.3%
IV0.7%0.7%
EO0.25%0.25%
ALV (bis CHF 148'200)1.1%1.1%
Total7.35%7.35%

4. BVG-Anschluss (Pensionskasse)

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für Angestellte ab CHF 22'050 Jahreslohn (2026) obligatorisch.

  • Anschluss an eine Pensionskasse (Sammelstiftung oder eigene PK)
  • Arbeitgeber zahlt mind. 50% der Prämie
  • Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug beachten

Günstige Sammelstiftungen: PKG Pensionskasse, ASGA, AXA Swiss Life

5. UVG – Unfallversicherung

Alle Angestellten in der Schweiz müssen gegen Berufsunfall (SUVA oder private Versicherung) versichert sein – obligatorisch.

  • Angestellte ab 8h/Woche: auch Nichtberufsunfall (NBU) pflicht
  • Angestellte unter 8h/Woche: nur Berufsunfall (BU) obligatorisch
  • Anmeldung bei SUVA oder privatem Versicherer (z.B. Helvetia, Zurich)

Prämien: ca. 0.1–5% des Lohns (je nach Risikokategorie/Branche)

6. Krankentaggeld (KTG) – Lohnfortzahlung

Das OR sieht eine begrenzte Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit vor (Berner Skala: 3 Wochen im 1. Jahr, bis 2 Monate nach 5 Jahren). Ein Krankentaggeld-Kollektivvertrag deckt darüber hinaus:

  • KTG-Versicherung abschliessen (empfohlen)
  • Wartefrist (oft 30 oder 60 Tage), dann 80% Lohnersatz bis 720 Tage
  • Prämien: ca. 1–3% des Lohns, oft 50/50 geteilt

7. Lohnabrechnung einrichten

Für die monatliche Lohnabrechnung benötigst du:

  • Lohnsoftware oder Modul (Bexio Lohn, Abacus, Banana Lohn)
  • Quellensteuer-Tabellen (für B-Ausweis-Angestellte)
  • Swissdec-Meldungen: Jährliche Lohnmeldung an AHV, SUVA, Steueramt
  • Lohnausweis für jeden Angestellten bis Ende Januar des Folgejahres

Was enthält ein Lohnzettel?

  • Bruttolohn
  • Abzüge: AHV/IV/EO, ALV, BVG (AN-Anteil), KTG (AN-Anteil), Quellensteuer
  • Nettolohn (Auszahlung)

8. Quellensteuer (für Ausländer mit B/L-Ausweis)

  • Prüfen ob Angestellter B-, L- oder C-Ausweis hat
  • Bei B/L: Quellensteuer einbehalten und monatlich abführen
  • Zuständige kantonale Steuerbehörde informieren
  • Software-Tabellen mit aktuellen Quellensteuertarifen nutzen

9. Arbeitsgesetz-Konformität

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) schreibt vor:

  • Höchstarbeitszeit: 45h/Woche (industriell), 50h/Woche (andere)
  • Mindestruhezeit: 11h zwischen Arbeitstagen
  • Sonntagsarbeit: Nur mit Bewilligung (Ausnahmen für bestimmte Branchen)
  • Pausen: ab 5.5h Arbeit 15 Min., ab 7h 30 Min., ab 9h 1h
  • Zeiterfassung: Pflicht für alle Angestellten (ArG Art. 46)

10. Weitere Versicherungen prüfen

  • Berufshaftpflicht: Deckt Schäden, die Angestellte bei Kunden verursachen
  • Inventarversicherung: Schutz für Arbeitsmittel der Angestellten

Gesamtkosten eines Angestellten: Beispielrechnung

Angestellter mit CHF 70'000 Bruttolohn:

PostenCHF/Jahr
Bruttolohn Angestellter70'000
AHV/IV/EO Arbeitgeber (5.55%)3'885
ALV Arbeitgeber (1.1%)770
FAK Arbeitgeber (ca. 2%)1'400
BVG Arbeitgeber (ca. 8%)5'600
UVG Berufsunfall (0.3%)210
UVG Nichtberufsunfall (1%)700
KTG Arbeitgeber (50% von 1.5%)525
Gesamtkosten Arbeitgeber83'090
Lohnnebenkosten (%)18.7%

Häufige Fehler beim ersten Angestellten

  1. AHV-Anmeldung vergessen: Rückwirkende Nachzahlungen + Bussen
  2. BVG-Anschluss zu spät: Pflicht ab Eintrittsdatum, nicht rückwirkend heilbar
  3. Kein schriftlicher Vertrag: Bei Streitigkeiten nachteilig für Arbeitgeber
  4. GAV nicht beachtet: Viele Branchen haben verbindliche Mindestlöhne
  5. Arbeitszeit nicht erfasst: ArG-Verstoss, Bussen bis CHF 30'000

Fazit: Gut vorbereitet startest du als Arbeitgeber sicher

Die erste Anstellung ist ein bedeutender Schritt für dein Unternehmen. Mit dieser Checkliste vermeidest du die häufigsten Fehler. Ein Treuhänder oder HR-Spezialist kann die Lohnabrechnung und Meldepflichten für dich übernehmen – die Kosten (CHF 100–300/MA/Monat) sind gut investiert.

Weiterführende Artikel:

Verwandte Themen

erste angestellte einstellen schweizarbeitgeber werden schweizmitarbeiter einstellen schweiz selbständigelohnabrechnung schweiz arbeitgebersozialversicherungen arbeitgeber schweiz

Interne Links zum Vertiefen

Diese Themen passen inhaltlich zu diesem Artikel und helfen dir, die nächsten Schritte gezielt umzusetzen.

Weiterlesen

Bereit für den nächsten Schritt?

Entdecke weitere praxisnahe Guides zur Selbstständigkeit in der Schweiz.

Alle Artikel anzeigen →