Erste Angestellte einstellen Schweiz 2026: Checkliste für Arbeitgeber
Erste Angestellte einstellen in der Schweiz: AHV, Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag, Versicherungen – vollständige Checkliste für neue Arbeitgeber 2026.
Der erste Angestellte ist ein grosser Schritt – von der Einzelperson zum Arbeitgeber. Damit kommen neue Pflichten: Sozialversicherungen, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung. Diese Checkliste führt dich sicher durch alle notwendigen Schritte.
Bevor du einstellst: Strategische Überlegungen
Anstellung vs. Subauftrag: Überlege zuerst, ob du wirklich anstellen willst oder ob ein Freelancer/Subauftragnehmer besser passt. Angestellte bieten mehr Kontrolle und Verlässlichkeit, Freelancer mehr Flexibilität und weniger Administrationspflichten.
Beachte: Scheinselbständigkeit ist in der Schweiz verboten. Wenn jemand faktisch wie ein Angestellter für dich arbeitet (fixes Stundenkontingent, kein eigenes Risiko, kein eigener Kundenstamm), muss er angestellt werden – unabhängig vom Vertragstitel.
Checkliste: 15 Schritte zum ersten Angestellten
1. Stellenprofil definieren
- Funktion, Aufgaben und Kompetenzen klar beschreiben
- Pensum festlegen (Vollzeit = 42h/Woche in CH, variiert je nach GAV)
- Lohnband bestimmen: Was ist marktüblich für diese Funktion?
- Befristet oder unbefristet?
2. Arbeitsvertrag erstellen
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag nach OR 319 ff. sollte enthalten:
- Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitsort (inkl. Homeoffice-Regelung)
- Arbeitsbeginn
- Pensum (z.B. 100% = 42h/Woche)
- Bruttolohn und Zahlungsmodalitäten
- Probezeit (max. 3 Monate, Art. 335b OR)
- Kündigungsfristen (nach OR oder GAV)
- Ferienanspruch (mind. 4 Wochen, 5 Wochen bis 20. Altersjahr)
- Überstundenregelung
- Verschwiegenheitspflicht und Konkurrenzverbot (wenn nötig)
Tipp: Branchenspezifische GAV (Gesamtarbeitsverträge) beachten – diese können Mindestlöhne, Ferienansprüche und weitere Bedingungen festlegen.
3. AHV-Anschluss als Arbeitgeber
Sobald du jemanden anstellst, brauchst du ein Beitragskonto als Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse:
- Arbeitgeberkonto bei der kantonalen oder Verbands-Ausgleichskasse eröffnen
- Anmeldung des Arbeitgebers: Firmenname, UID, erwartete Lohnsumme
- Die Kasse teilt dir Beitragssätze und Zahlungsmodalitäten mit
Arbeitgeberbeiträge 2026:
| Versicherung | Arbeitgeberbeitrag | Arbeitnehmerbeitrag |
|---|---|---|
| AHV | 5.3% | 5.3% |
| IV | 0.7% | 0.7% |
| EO | 0.25% | 0.25% |
| ALV (bis CHF 148'200) | 1.1% | 1.1% |
| Total | 7.35% | 7.35% |
4. BVG-Anschluss (Pensionskasse)
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für Angestellte ab CHF 22'050 Jahreslohn (2026) obligatorisch.
- Anschluss an eine Pensionskasse (Sammelstiftung oder eigene PK)
- Arbeitgeber zahlt mind. 50% der Prämie
- Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug beachten
Günstige Sammelstiftungen: PKG Pensionskasse, ASGA, AXA Swiss Life
5. UVG – Unfallversicherung
Alle Angestellten in der Schweiz müssen gegen Berufsunfall (SUVA oder private Versicherung) versichert sein – obligatorisch.
- Angestellte ab 8h/Woche: auch Nichtberufsunfall (NBU) pflicht
- Angestellte unter 8h/Woche: nur Berufsunfall (BU) obligatorisch
- Anmeldung bei SUVA oder privatem Versicherer (z.B. Helvetia, Zurich)
Prämien: ca. 0.1–5% des Lohns (je nach Risikokategorie/Branche)
6. Krankentaggeld (KTG) – Lohnfortzahlung
Das OR sieht eine begrenzte Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit vor (Berner Skala: 3 Wochen im 1. Jahr, bis 2 Monate nach 5 Jahren). Ein Krankentaggeld-Kollektivvertrag deckt darüber hinaus:
- KTG-Versicherung abschliessen (empfohlen)
- Wartefrist (oft 30 oder 60 Tage), dann 80% Lohnersatz bis 720 Tage
- Prämien: ca. 1–3% des Lohns, oft 50/50 geteilt
7. Lohnabrechnung einrichten
Für die monatliche Lohnabrechnung benötigst du:
- Lohnsoftware oder Modul (Bexio Lohn, Abacus, Banana Lohn)
- Quellensteuer-Tabellen (für B-Ausweis-Angestellte)
- Swissdec-Meldungen: Jährliche Lohnmeldung an AHV, SUVA, Steueramt
- Lohnausweis für jeden Angestellten bis Ende Januar des Folgejahres
Was enthält ein Lohnzettel?
- Bruttolohn
- Abzüge: AHV/IV/EO, ALV, BVG (AN-Anteil), KTG (AN-Anteil), Quellensteuer
- Nettolohn (Auszahlung)
8. Quellensteuer (für Ausländer mit B/L-Ausweis)
- Prüfen ob Angestellter B-, L- oder C-Ausweis hat
- Bei B/L: Quellensteuer einbehalten und monatlich abführen
- Zuständige kantonale Steuerbehörde informieren
- Software-Tabellen mit aktuellen Quellensteuertarifen nutzen
9. Arbeitsgesetz-Konformität
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) schreibt vor:
- Höchstarbeitszeit: 45h/Woche (industriell), 50h/Woche (andere)
- Mindestruhezeit: 11h zwischen Arbeitstagen
- Sonntagsarbeit: Nur mit Bewilligung (Ausnahmen für bestimmte Branchen)
- Pausen: ab 5.5h Arbeit 15 Min., ab 7h 30 Min., ab 9h 1h
- Zeiterfassung: Pflicht für alle Angestellten (ArG Art. 46)
10. Weitere Versicherungen prüfen
- Berufshaftpflicht: Deckt Schäden, die Angestellte bei Kunden verursachen
- Inventarversicherung: Schutz für Arbeitsmittel der Angestellten
Gesamtkosten eines Angestellten: Beispielrechnung
Angestellter mit CHF 70'000 Bruttolohn:
| Posten | CHF/Jahr |
|---|---|
| Bruttolohn Angestellter | 70'000 |
| AHV/IV/EO Arbeitgeber (5.55%) | 3'885 |
| ALV Arbeitgeber (1.1%) | 770 |
| FAK Arbeitgeber (ca. 2%) | 1'400 |
| BVG Arbeitgeber (ca. 8%) | 5'600 |
| UVG Berufsunfall (0.3%) | 210 |
| UVG Nichtberufsunfall (1%) | 700 |
| KTG Arbeitgeber (50% von 1.5%) | 525 |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | 83'090 |
| Lohnnebenkosten (%) | 18.7% |
Häufige Fehler beim ersten Angestellten
- AHV-Anmeldung vergessen: Rückwirkende Nachzahlungen + Bussen
- BVG-Anschluss zu spät: Pflicht ab Eintrittsdatum, nicht rückwirkend heilbar
- Kein schriftlicher Vertrag: Bei Streitigkeiten nachteilig für Arbeitgeber
- GAV nicht beachtet: Viele Branchen haben verbindliche Mindestlöhne
- Arbeitszeit nicht erfasst: ArG-Verstoss, Bussen bis CHF 30'000
Fazit: Gut vorbereitet startest du als Arbeitgeber sicher
Die erste Anstellung ist ein bedeutender Schritt für dein Unternehmen. Mit dieser Checkliste vermeidest du die häufigsten Fehler. Ein Treuhänder oder HR-Spezialist kann die Lohnabrechnung und Meldepflichten für dich übernehmen – die Kosten (CHF 100–300/MA/Monat) sind gut investiert.
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