Steuererklärung Selbständige Schweiz 2026: Schritt-für-Schritt-Guide
Steuererklärung für Selbständige Schweiz 2026: Was einreichen, welche Abzüge, Fristen und die häufigsten Fehler. Mit Checkliste für Einzelfirma & Freelancer.
Als Selbständiger bist du für deine Steuern vollständig selbst verantwortlich — kein Arbeitgeber rechnet dir etwas vor. Das bedeutet mehr Aufwand, aber auch deutlich mehr Abzugsmöglichkeiten als ein Angestellter.
Dieser Guide zeigt dir, was du vorbereiten musst, welche Abzüge du nutzen kannst und wie du die häufigsten Fehler vermeidest.
Was musst du als Selbständiger einreichen?
Selbständige reichen im Vergleich zu Angestellten mehr Beilagen ein:
Pflichtbeilagen
| Dokument | Woher |
|---|---|
| Steuererklärungsformular | Kanton (digital oder Papier) |
| Erfolgsrechnung | Eigene Buchhaltung |
| Bilanz (bei doppelter Buchführung) | Eigene Buchhaltung |
| AHV-Jahresabrechnung | Ausgleichskasse (jährliche Abrechnung) |
| Bescheinigung 3a | Bank oder Versicherung |
| Lohnausweis (bei gleichzeitiger Anstellung) | Arbeitgeber |
Empfohlene Beilagen
| Dokument | Zweck |
|---|---|
| Abschreibungsliste | Nachweis Abschreibungen auf Anlagen |
| Fahrtenbuch | Bei Geschäftsfahrzeug oder Kilometerentschädigung |
| Homeoffice-Nachweis | Grundriss/Skizze der Wohnung mit Bürofläche |
| Belege grössere Abzüge | Weiterbildung über CHF 500, Fachliteratur, etc. |
Schritt-für-Schritt: Steuererklärung vorbereiten
Schritt 1: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen
Die Basis jeder Steuererklärung für Selbständige.
Einnahmen:
- Alle Rechnungsbeträge, die im Steuerjahr vereinnahmt wurden (bei Vereinnahmungsmethode)
- Oder alle Rechnungen, die du gestellt hast (bei Leistungsmethode)
Ausgaben (abzugsfähige Kosten):
- Büromaterial, Fachliteratur, Software
- Büro-Miete (oder anteiliger Wohnungsabzug)
- Telekommunikation (Geschäftsanteil)
- Reisekosten und Fahrzeugkosten (Geschäftsanteil)
- Marketing und Werbung
- Weiterbildung (berufsbezogen)
- Abschreibungen auf Anlagen
- Versicherungen (Geschäftsbereich)
- Bankspesen (Geschäftskonto)
- Treuhänder-/Beratungshonorare
Ergebnis: Reingewinn = Einnahmen − Ausgaben
Schritt 2: AHV-Abzug ermitteln
Als Selbständiger zahlst du 10.1% AHV/IV/EO auf den Reingewinn. Diese Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Vorgehen:
- Jahresabrechnung der Ausgleichskasse abwarten (kommt ca. März des Folgejahres)
- Definitiven AHV-Beitrag aus der Abrechnung entnehmen
- Betrag in der Steuererklärung unter «AHV-Beiträge selbständige Tätigkeit» eintragen
Wichtig: Die Ausgleichskasse schickt die Abrechnung manchmal nach der Steuerfrist — in diesem Fall provisorische Angaben machen und nach Erhalt korrigieren.
Schritt 3: Weitere Abzüge erfassen
Säule 3a: Betrag auf der Bescheinigung der Bank/Versicherung.
- Ohne Pensionskasse: bis CHF 35'280 oder 20% Nettoeinkommen
- Mit Pensionskasse: bis CHF 7'056
Krankenkassenprämien:
- Bundessteuer: bis CHF 1'700 (ledig) / CHF 3'400 (verheiratet)
- Kantonssteuern: je nach Kanton höher
Berufskosten: Bei gemischter Tätigkeit (selbständig + angestellt): Berufskosten anteilig aufteilen.
Schuldzinsen: Private Hypothekarzinsen und andere Schuldzinsen (bis CHF 50'000 über Schulden).
Schritt 4: Steuererklärung ausfüllen
Online (empfohlen): Alle Kantone haben heute ein Online-Portal.
- Kanton Zürich: eTax.zh.ch
- Kanton Bern: taxme.be.ch
- Kanton Zug: tax.zg.ch
- Andere: Kantonales Steueramt-Portal
Mit Software: TaxMe, Taxwave, oder direkt in der Kantonsplattform.
Hauptpunkte für Selbständige im Formular:
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Reingewinn eintragen
- AHV-Beiträge: Betrag aus Ausgleichskassen-Abrechnung
- Säule 3a: Betrag aus Bescheinigung
- Krankenkasse: Anteiliger Abzug
- Beilagen: Erfolgsrechnung, AHV-Abrechnung, 3a-Bescheinigung hochladen
Abzüge: Was du nicht vergessen darfst
Homeoffice-Abzug
Wenn du einen dedizierten Arbeitsraum in deiner Wohnung nutzt:
- Abzug anteilig nach Fläche (z.B. 12 m² Büro bei 80 m² Wohnung = 15%)
- 15% der Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Versicherung) sind abzugsfähig
- Nachweis: Grundriss oder Skizze mit Flächenangaben
Wichtig: Bei reinem Home-Office (kein Büro ausserhalb) ist der Abzug üblicherweise anerkannt. Wenn du noch ein separates Büro hast, fällt der Wohnungsabzug weg.
Fahrzeugkosten
Eigenes Fahrzeug (auch privat genutzt):
- Effektive Methode: Fahrtenbuch führen, Geschäftsanteil berechnen
- Pauschalabzug: CHF 0.70/km für Geschäftsfahrten (ohne Fahrtenbuch, für Bundessteuer CHF 0.70/km bis 10'000 km)
Geschäftsfahrzeug:
- Alle Kosten abzugsfähig
- Privatanteil (Privatfahrten): muss aufgerechnet werden (ca. 9.6% des Kaufpreises pro Jahr)
Weiterbildungskosten
Abzugsfähig:
- Kurse, Seminare, Kongresse (berufsrelevant)
- Fachliteratur, Fachzeitschriften
- Online-Kurse und Software-Schulungen
Nicht abzugsfähig:
- Erstausbildung / Umschulungskosten (wenn in neue Branche)
- Kurse ohne berufliche Relevanz
Abschreibungen auf Anlagegüter
Langlebige Wirtschaftsgüter (Computer, Maschinen, Fahrzeuge) werden nicht sofort als Kosten erfasst, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Typische Abschreibungssätze:
| Güterart | Satz (degressiv) |
|---|---|
| Computer, IT-Equipment | 40%/Jahr |
| Fahrzeuge | 40%/Jahr |
| Büroeinrichtung | 25%/Jahr |
| Maschinen | 20–40%/Jahr |
Beispiel: Laptop CHF 2'000 → Abschreibung Jahr 1: 40% = CHF 800 → Restbuchwert CHF 1'200.
Vorläufige Steuerrechnung: Vorauszahlungen
Als Selbständiger kannst du über das ganze Jahr Vorauszahlungen leisten:
Warum wichtig:
- Nachzahlung am Ende = Verzugszinsen
- Vorauszahlung = Verzugszinsen-Ersparnisse + bessere Liquiditätsplanung
Empfehlung: 30–35% des erwarteten Gewinns über das Jahr aufteilen und quartalsweise einzahlen (Einzahlungsschein kommt vom Steueramt).
Provisorische Einschätzung: Wenn sich dein Einkommen stark verändert, kannst du beim Steueramt eine provisorische Einschätzung beantragen — Vorauszahlungen werden angepasst.
Fristen 2026 (Kantonale Übersicht)
| Kanton | Ordentliche Frist | Verlängerung möglich |
|---|---|---|
| Zürich | 31. März 2026 | Bis September |
| Bern | 31. März 2026 | Bis Ende Jahr |
| Luzern | 31. März 2026 | Bis Juli |
| Zug | 31. März 2026 | Bis September |
| Aargau | 31. März 2026 | Bis Juni |
| Basel-Stadt | 31. März 2026 | Bis September |
| St. Gallen | 30. April 2026 | Bis September |
| Genf | 30. Juni 2026 | Bis Oktober |
Fristverlängerung beantragen: Online auf dem Kantonssteueramt-Portal. Meist kostenlos, einfach, 1–2 Klicks.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
1. Zu tiefe provisorische Steuerrechnung Wenn du gegenüber dem Vorjahr deutlich mehr verdient hast, passe die Vorauszahlungen an. Grosse Nachzahlungen mit Zinsen sind vermeidbar.
2. AHV-Abzug vergessen Einer der häufigsten Fehler. Die AHV-Jahresabrechnung kommt von der Ausgleichskasse — diese Zahl muss in die Steuererklärung.
3. Gemischte Konten Privat- und Geschäftsausgaben auf demselben Konto machen die Buchhaltung kompliziert und Abzüge schwer nachzuweisen. Separates Geschäftskonto führen.
4. Keine Belege Ohne Belege keine Abzüge. Digitalscanner-App nutzen (z.B. im Bexio-System integriert). Quittungen sofort scannen.
5. Verlustvorträge vergessen Wenn du in Vorjahren Verluste hattest: Diese können bis 7 Jahre vorgetragen werden. Verluste aus dem Vorjahr explizit in der Steuererklärung deklarieren.
6. Treuhänder zu spät einschalten Bei Komplexität (MWST, mehrere Tätigkeiten, Immobilien): Treuhänder frühzeitig engagieren. Kosten CHF 500–2'000 sind vollständig abzugsfähig.
Checkliste: Steuererklärung Selbständige
- Erfolgsrechnung / Buchhaltung abgeschlossen
- AHV-Jahresabrechnung der Ausgleichskasse erhalten
- Säule 3a Bescheinigung von Bank/Versicherung
- 3a-Einzahlung im Dezember gemacht (für aktuelles Steuerjahr)
- Krankenkassenprämien-Belege gesammelt
- Weiterbildungskosten dokumentiert
- Fahrtenbuch (bei Fahrzeugnutzung)
- Homeoffice-Grundriss bereit (bei Homeoffice-Abzug)
- Abschreibungen berechnet
- Steuererklärung fristgerecht eingereicht (oder Verlängerung beantragt)
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