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Steuererklärung Selbständige Schweiz 2026: Schritt-für-Schritt-Guide

Steuererklärung für Selbständige Schweiz 2026: Was einreichen, welche Abzüge, Fristen und die häufigsten Fehler. Mit Checkliste für Einzelfirma & Freelancer.

Redaktion··6 Min. Lesezeit

Als Selbständiger bist du für deine Steuern vollständig selbst verantwortlich — kein Arbeitgeber rechnet dir etwas vor. Das bedeutet mehr Aufwand, aber auch deutlich mehr Abzugsmöglichkeiten als ein Angestellter.

Dieser Guide zeigt dir, was du vorbereiten musst, welche Abzüge du nutzen kannst und wie du die häufigsten Fehler vermeidest.

Was musst du als Selbständiger einreichen?

Selbständige reichen im Vergleich zu Angestellten mehr Beilagen ein:

Pflichtbeilagen

DokumentWoher
SteuererklärungsformularKanton (digital oder Papier)
ErfolgsrechnungEigene Buchhaltung
Bilanz (bei doppelter Buchführung)Eigene Buchhaltung
AHV-JahresabrechnungAusgleichskasse (jährliche Abrechnung)
Bescheinigung 3aBank oder Versicherung
Lohnausweis (bei gleichzeitiger Anstellung)Arbeitgeber

Empfohlene Beilagen

DokumentZweck
AbschreibungslisteNachweis Abschreibungen auf Anlagen
FahrtenbuchBei Geschäftsfahrzeug oder Kilometerentschädigung
Homeoffice-NachweisGrundriss/Skizze der Wohnung mit Bürofläche
Belege grössere AbzügeWeiterbildung über CHF 500, Fachliteratur, etc.

Schritt-für-Schritt: Steuererklärung vorbereiten

Schritt 1: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen

Die Basis jeder Steuererklärung für Selbständige.

Einnahmen:

  • Alle Rechnungsbeträge, die im Steuerjahr vereinnahmt wurden (bei Vereinnahmungsmethode)
  • Oder alle Rechnungen, die du gestellt hast (bei Leistungsmethode)

Ausgaben (abzugsfähige Kosten):

  • Büromaterial, Fachliteratur, Software
  • Büro-Miete (oder anteiliger Wohnungsabzug)
  • Telekommunikation (Geschäftsanteil)
  • Reisekosten und Fahrzeugkosten (Geschäftsanteil)
  • Marketing und Werbung
  • Weiterbildung (berufsbezogen)
  • Abschreibungen auf Anlagen
  • Versicherungen (Geschäftsbereich)
  • Bankspesen (Geschäftskonto)
  • Treuhänder-/Beratungshonorare

Ergebnis: Reingewinn = Einnahmen − Ausgaben

Schritt 2: AHV-Abzug ermitteln

Als Selbständiger zahlst du 10.1% AHV/IV/EO auf den Reingewinn. Diese Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Vorgehen:

  1. Jahresabrechnung der Ausgleichskasse abwarten (kommt ca. März des Folgejahres)
  2. Definitiven AHV-Beitrag aus der Abrechnung entnehmen
  3. Betrag in der Steuererklärung unter «AHV-Beiträge selbständige Tätigkeit» eintragen

Wichtig: Die Ausgleichskasse schickt die Abrechnung manchmal nach der Steuerfrist — in diesem Fall provisorische Angaben machen und nach Erhalt korrigieren.

Schritt 3: Weitere Abzüge erfassen

Säule 3a: Betrag auf der Bescheinigung der Bank/Versicherung.

  • Ohne Pensionskasse: bis CHF 35'280 oder 20% Nettoeinkommen
  • Mit Pensionskasse: bis CHF 7'056

Krankenkassenprämien:

  • Bundessteuer: bis CHF 1'700 (ledig) / CHF 3'400 (verheiratet)
  • Kantonssteuern: je nach Kanton höher

Berufskosten: Bei gemischter Tätigkeit (selbständig + angestellt): Berufskosten anteilig aufteilen.

Schuldzinsen: Private Hypothekarzinsen und andere Schuldzinsen (bis CHF 50'000 über Schulden).

Schritt 4: Steuererklärung ausfüllen

Online (empfohlen): Alle Kantone haben heute ein Online-Portal.

  • Kanton Zürich: eTax.zh.ch
  • Kanton Bern: taxme.be.ch
  • Kanton Zug: tax.zg.ch
  • Andere: Kantonales Steueramt-Portal

Mit Software: TaxMe, Taxwave, oder direkt in der Kantonsplattform.

Hauptpunkte für Selbständige im Formular:

  1. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Reingewinn eintragen
  2. AHV-Beiträge: Betrag aus Ausgleichskassen-Abrechnung
  3. Säule 3a: Betrag aus Bescheinigung
  4. Krankenkasse: Anteiliger Abzug
  5. Beilagen: Erfolgsrechnung, AHV-Abrechnung, 3a-Bescheinigung hochladen

Abzüge: Was du nicht vergessen darfst

Homeoffice-Abzug

Wenn du einen dedizierten Arbeitsraum in deiner Wohnung nutzt:

  • Abzug anteilig nach Fläche (z.B. 12 m² Büro bei 80 m² Wohnung = 15%)
  • 15% der Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Versicherung) sind abzugsfähig
  • Nachweis: Grundriss oder Skizze mit Flächenangaben

Wichtig: Bei reinem Home-Office (kein Büro ausserhalb) ist der Abzug üblicherweise anerkannt. Wenn du noch ein separates Büro hast, fällt der Wohnungsabzug weg.

Fahrzeugkosten

Eigenes Fahrzeug (auch privat genutzt):

  • Effektive Methode: Fahrtenbuch führen, Geschäftsanteil berechnen
  • Pauschalabzug: CHF 0.70/km für Geschäftsfahrten (ohne Fahrtenbuch, für Bundessteuer CHF 0.70/km bis 10'000 km)

Geschäftsfahrzeug:

  • Alle Kosten abzugsfähig
  • Privatanteil (Privatfahrten): muss aufgerechnet werden (ca. 9.6% des Kaufpreises pro Jahr)

Weiterbildungskosten

Abzugsfähig:

  • Kurse, Seminare, Kongresse (berufsrelevant)
  • Fachliteratur, Fachzeitschriften
  • Online-Kurse und Software-Schulungen

Nicht abzugsfähig:

  • Erstausbildung / Umschulungskosten (wenn in neue Branche)
  • Kurse ohne berufliche Relevanz

Abschreibungen auf Anlagegüter

Langlebige Wirtschaftsgüter (Computer, Maschinen, Fahrzeuge) werden nicht sofort als Kosten erfasst, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Typische Abschreibungssätze:

GüterartSatz (degressiv)
Computer, IT-Equipment40%/Jahr
Fahrzeuge40%/Jahr
Büroeinrichtung25%/Jahr
Maschinen20–40%/Jahr

Beispiel: Laptop CHF 2'000 → Abschreibung Jahr 1: 40% = CHF 800 → Restbuchwert CHF 1'200.

Vorläufige Steuerrechnung: Vorauszahlungen

Als Selbständiger kannst du über das ganze Jahr Vorauszahlungen leisten:

Warum wichtig:

  • Nachzahlung am Ende = Verzugszinsen
  • Vorauszahlung = Verzugszinsen-Ersparnisse + bessere Liquiditätsplanung

Empfehlung: 30–35% des erwarteten Gewinns über das Jahr aufteilen und quartalsweise einzahlen (Einzahlungsschein kommt vom Steueramt).

Provisorische Einschätzung: Wenn sich dein Einkommen stark verändert, kannst du beim Steueramt eine provisorische Einschätzung beantragen — Vorauszahlungen werden angepasst.

Fristen 2026 (Kantonale Übersicht)

KantonOrdentliche FristVerlängerung möglich
Zürich31. März 2026Bis September
Bern31. März 2026Bis Ende Jahr
Luzern31. März 2026Bis Juli
Zug31. März 2026Bis September
Aargau31. März 2026Bis Juni
Basel-Stadt31. März 2026Bis September
St. Gallen30. April 2026Bis September
Genf30. Juni 2026Bis Oktober

Fristverlängerung beantragen: Online auf dem Kantonssteueramt-Portal. Meist kostenlos, einfach, 1–2 Klicks.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

1. Zu tiefe provisorische Steuerrechnung Wenn du gegenüber dem Vorjahr deutlich mehr verdient hast, passe die Vorauszahlungen an. Grosse Nachzahlungen mit Zinsen sind vermeidbar.

2. AHV-Abzug vergessen Einer der häufigsten Fehler. Die AHV-Jahresabrechnung kommt von der Ausgleichskasse — diese Zahl muss in die Steuererklärung.

3. Gemischte Konten Privat- und Geschäftsausgaben auf demselben Konto machen die Buchhaltung kompliziert und Abzüge schwer nachzuweisen. Separates Geschäftskonto führen.

4. Keine Belege Ohne Belege keine Abzüge. Digitalscanner-App nutzen (z.B. im Bexio-System integriert). Quittungen sofort scannen.

5. Verlustvorträge vergessen Wenn du in Vorjahren Verluste hattest: Diese können bis 7 Jahre vorgetragen werden. Verluste aus dem Vorjahr explizit in der Steuererklärung deklarieren.

6. Treuhänder zu spät einschalten Bei Komplexität (MWST, mehrere Tätigkeiten, Immobilien): Treuhänder frühzeitig engagieren. Kosten CHF 500–2'000 sind vollständig abzugsfähig.

Checkliste: Steuererklärung Selbständige

  • Erfolgsrechnung / Buchhaltung abgeschlossen
  • AHV-Jahresabrechnung der Ausgleichskasse erhalten
  • Säule 3a Bescheinigung von Bank/Versicherung
  • 3a-Einzahlung im Dezember gemacht (für aktuelles Steuerjahr)
  • Krankenkassenprämien-Belege gesammelt
  • Weiterbildungskosten dokumentiert
  • Fahrtenbuch (bei Fahrzeugnutzung)
  • Homeoffice-Grundriss bereit (bei Homeoffice-Abzug)
  • Abschreibungen berechnet
  • Steuererklärung fristgerecht eingereicht (oder Verlängerung beantragt)

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