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Homeoffice Abzug Steuern Schweiz 2026: Was darf ich abziehen?

Homeoffice Abzug Steuern Schweiz: Was können Selbständige und Angestellte abziehen? Fläche, Einrichtung, Internet – Rechenbeispiele und Tipps 2026.

Redaktion··4 Min. Lesezeit

Das Homeoffice ist in der Schweiz seit COVID-19 zum Standard geworden. Wer von zuhause aus arbeitet, kann unter bestimmten Bedingungen erhebliche Steuerabzüge geltend machen. Dieser Guide erklärt, was für Selbständige und Angestellte möglich ist.

Grundregel: Ausschliessliche berufliche Nutzung

Der wichtigste Grundsatz für den Homeoffice-Steuerabzug in der Schweiz lautet: Das Zimmer oder der Arbeitsraum muss ausschliesslich beruflich genutzt werden.

Was bedeutet "ausschliesslich"?

  • Das Zimmer dient nur der Berufsausübung
  • Kein Gästebett im Büro
  • Kein Esstisch, der abends privat genutzt wird
  • Keine persönlichen Bücher oder Hobbymaterialien

Ein "Multi-Purpose-Raum" wird von Steuerbehörden in der Regel nicht anerkannt – oder nur anteilig, was den Nachweis kompliziert macht.


Homeoffice-Abzug für Selbständige: Vollständig möglich

Als Selbständiger ist das Homeoffice eine Betriebsausgabe – und damit vollständig vom steuerpflichtigen Gewinn abziehbar. Die Praxis ist liberal.

Was du abziehen kannst

1. Anteilige Raumkosten

Formel: (Bürofläche m² ÷ Gesamtwohnfläche m²) × Jahresmiete = Abzug

BeispielBerechnungAbzug
15 m² Büro / 80 m² Wohnung18.75% × CHF 20'400/JahrCHF 3'825
20 m² Büro / 100 m² Wohnung20% × CHF 24'000/JahrCHF 4'800
25 m² Büro / 120 m² Wohnung20.8% × CHF 30'000/JahrCHF 6'240

Bei Wohneigentum: Anstelle der Miete wird der Eigenmietwert (kantonal festgelegt) als Basis genommen.

2. Anteilige Nebenkosten

Im gleichen Flächenanteil wie die Miete:

  • Heizung, Strom, Wasser
  • Gebäudeversicherung
  • Treppenhausreinigung

Beispiel: 20% Flächenanteil × CHF 3'600 Nebenkosten/Jahr = CHF 720 Abzug

3. Büroeinrichtung

GegenstandAbzug
Bürostuhl (CHF 800)CHF 800 (Sofortabschreibung)
Höhenverstellbarer Tisch (CHF 1'200)CHF 1'200 (Sofortabschreibung)
Bücherregal (CHF 400)CHF 400
Drucker / Scanner (CHF 300)CHF 300

Alternativ: Abschreibung über Nutzungsdauer (5 Jahre) wenn Beträge höher.

4. IT-Ausstattung

Wenn ausschliesslich beruflich genutzt: 100% abzugsfähig Bei gemischter Nutzung (Privat + Beruf): Beruflichen Anteil schätzen (z.B. 80%)

GerätKostenAbzug (100%)
MacBook ProCHF 2'500CHF 2'500
Externer MonitorCHF 600CHF 600
Tastatur/MausCHF 150CHF 150
Headset/KameraCHF 200CHF 200

5. Internet und Telefon

  • Beruflicher Anteil Internet: Meistens 80–100% abziehbar
  • Mobiltelefon-Abo: Beruflichen Anteil schätzen (50–100%)
  • Separater Geschäftsanschluss: 100% abziehbar

Homeoffice-Abzug für Angestellte: Schwieriger, aber möglich

Angestellte können Homeoffice-Kosten nur unter strengeren Bedingungen abziehen:

Voraussetzung: Der Arbeitgeber stellt keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung.

Typische Situationen wo der Abzug anerkannt wird:

  • Arbeitgeber hat kein Büro (reine Remote-Firma)
  • Arbeitgeber hat Büro, aber zu wenig Plätze (nachgewiesene Notwendigkeit)
  • Spezifische Vereinbarung im Arbeitsvertrag: "Homeoffice ist Hauptarbeitsplatz"

Pauschalabzug für Berufskosten (Angestellte):

  • Einfachster Weg: Kantonsabhängiger Pauschalabzug (z.B. Zürich: CHF 3% des Nettolohns, max. CHF 4'000)
  • Dieser deckt alle Berufskosten inklusive Homeoffice pauschal ab
  • Über diese Pauschale hinaus: Nachweis aller tatsächlichen Kosten nötig

Praktisches Rechenbeispiel: Selbständiger Berater

Situation: IT-Berater Romano, Einzelfirma, arbeitet vollständig von zuhause aus. Wohnung: 95 m², Bürozimmer: 18 m² (ausschliesslich beruflich).

AbzugspostenBerechnungCHF/Jahr
Miete (18/95 = 18.9%)18.9% × 22'8004'309
Nebenkosten (18.9%)18.9% × 3'600680
Internet (80%)80% × 1'200960
Telefon (70%)70% × 1'080756
Bürostuhl (neu)900
MacBook (50% beruflich)50% × 2'8001'400
Software-Abonnements1'200
Total Homeoffice-AbzügeCHF 10'205

Bei einem Grenzsteuersatz von 25%: Steuerersparnis von ca. CHF 2'550/Jahr


Tipps für die Steuererklärung

1. Foto-Dokumentation: Fotografiere dein Bürozimmer (zeigt ausschliessliche berufliche Nutzung)

2. Grundriss aufbewahren: Mit eingetragenen Raumflächen belegt

3. Belege sammeln: Alle Belege für Büromöbel, IT, Abonnements

4. Flächenberechnung beifügen: Zeige die Berechnung (x m² Büro / y m² Gesamt = z%)

5. Mietvertrag/Nebenkostenabrechnung: Beweist die Jahresmiete

6. Keine private Nutzung nachweisbar: Am besten ein eigenes Zimmer ohne privates Inventar


Homeoffice in der eigenen Liegenschaft (Wohneigentum)

Bei Wohneigentum gelten besondere Regeln:

  • Anstelle der Miete wird der Eigenmietwert als Basis genommen
  • Diesen kannst du mit dem Homeoffice-Anteil gewichten
  • Unterhaltskosten (Renovierungen) sind anteilig abziehbar, wenn sie das Büro betreffen

Tipp: Renovierst du das Bürozimmer, sind die Kosten vollständig abziehbar (wenn ausschliesslich beruflich genutzt).


Fazit: Homeoffice lohnt sich steuerlich – mit Dokumentation

Für Selbständige ist das Homeoffice ein wertvoller Steuerabzug. Mit einer klaren Raumwidmung, korrekter Flächenberechnung und ordentlichen Belegen lassen sich CHF 3'000–15'000/Jahr abziehen – je nach Wohnort und Bürogrösse.

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