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Quellensteuer Selbständige Schweiz: Wer zahlt was 2026?

Quellensteuer für Selbständige in der Schweiz: Wer ist betroffen, wie funktioniert die Abrechnung und was gilt für ausländische Auftraggeber? Alles 2026.

Redaktion··5 Min. Lesezeit

Das Thema Quellensteuer verwirrt viele Selbständige in der Schweiz. Dieser Guide klärt, wer tatsächlich betroffen ist, wie die Quellensteuer funktioniert und was du als Schweizer Selbständiger mit ausländischen Auftraggebern oder -nehmern wissen musst.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer (Quellensteuern) ist eine Steuer, die direkt an der Quelle – also beim Zahler – einbehalten und an das Steueramt abgeführt wird. Der Empfänger erhält nur den Nettobetrag.

In der Schweiz gibt es zwei relevante Formen:

  1. Quellensteuer auf Arbeitslohn (für ausländische Arbeitnehmende)
  2. Verrechnungssteuer (auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen)

Für Selbständige ist primär Variante 1 relevant – aber nur in bestimmten Konstellationen.


Schweizer Selbständige: Kein Quellensteuerabzug in der Regel

Als Schweizer Staatsbürger oder C-Ausweis-Inhaber zahlst du als Selbständiger keine Quellensteuer. Du wirst im ordentlichen Steuerverfahren (Steuererklärung) besteuert.

Das bedeutet:

  • Du erhältst von Schweizer Kunden dein Honorar brutto
  • Du versteuert dein Einkommen über die Steuererklärung (Kanton + Bund + Gemeinde)
  • Vorauszahlungen: Du leistest provisorische Steuerraten während des Jahres
  • Endabrechnung: Nach der definitiven Steuerveranlagung (oft 1–2 Jahre nach dem Steuerjahr)

Mehr dazu: Steuern für Selbständige Schweiz


Wer ist in der Schweiz quellensteuerabzugspflichtig?

Fall 1: Ausländische Arbeitnehmende (B/L-Ausweis)

Ausländische Angestellte mit Ausweis B oder L zahlen Quellensteuer auf ihren Lohn. Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die Quellensteuer einzubehalten und abzuführen. Selbständige sind hier auf der Arbeitgeberseite.

Als selbständig erwerbende Einzelperson mit ausländischer Nationalität gilt:

  • C-Ausweis: Ordentliche Besteuerung (keine Quellensteuer)
  • B-Ausweis: Quellensteuerbesteuerung auf Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in einigen Kantonen

Fall 2: Ausländische Freiberufler/Selbständige ohne Schweizer Niederlassung

Wenn du als Schweizer Unternehmen einen ausländischen Freelancer beauftragst, der keinen Wohnsitz und keine Betriebsstätte in der Schweiz hat, musst du in bestimmten Fällen Quellensteuer einbehalten:

Betroffen: Honorare für Tätigkeiten, die physisch in der Schweiz erbracht werden (z.B. ausländischer Redner hält Vortrag in Zürich, ausländischer Künstler tritt in Basel auf, ausländischer IT-Berater arbeitet vorübergehend vor Ort)

Satz: Pauschal je nach Kanton, meist 15–25% auf das Bruttohonorar

Nicht betroffen: Rein remote erbrachte Leistungen (der Freelancer sitzt die ganze Zeit in seinem Heimatland)

Fall 3: Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge

Wenn deine Einzelfirma Zinserträge oder du Dividenden aus Beteiligungen erhältst, zieht die Bank oder das Unternehmen 35% Verrechnungssteuer ab. Diese kannst du über die Steuererklärung vollständig zurückfordern – sofern du in der Schweiz steuerpflichtig bist.


Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Schutz vor doppelter Besteuerung

Die Schweiz hat mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese schützen dich vor doppelter Besteuerung desselben Einkommens.

Wichtige DBA für Schweizer Selbständige

Mit Deutschland (DBA CH-DE):

  • Schweizer Selbständige ohne Betriebsstätte in Deutschland: Einkünfte werden nur in der Schweiz besteuert
  • Ausnahme: Betriebsstätte in Deutschland vorhanden → Einkünfte dieser Betriebsstätte in Deutschland steuerpflichtig

Mit Österreich (DBA CH-AT):

  • Ähnlich wie Deutschland: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit primär im Wohnsitzstaat (Schweiz) steuerpflichtig

Mit Frankreich, Italien, den Niederlanden etc.:

  • Je nach Abkommen variieren die Regelungen. Immer prüfen!

So erhältst du eine Freistellungsbescheinigung

Wenn ein ausländischer Auftraggeber Quellensteuer einbehalten möchte, aber ein DBA dich schützt:

  1. Wohnsitznachweis Schweiz einholen (beim Gemeindeamt)
  2. Ansässigkeitsbescheinigung beim zuständigen Schweizer Steueramt beantragen
  3. Dem ausländischen Auftraggeber vorlegen → er darf keine Quellensteuer einbehalten
  4. Bei Problemen: Steuerberater/Treuhänder mit DBA-Erfahrung beiziehen

Praktisches Beispiel: Schweizer Freelancer arbeitet für deutschen Kunden

Situation: Max, Schweizer Webdesigner (Einzelfirma, Wohnsitz Zürich), erhält einen Auftrag von einer deutschen GmbH. Die GmbH fragt, ob sie Quellensteuer einbehalten muss.

Antwort:

  • Max ist in der Schweiz ansässig und steuerpflichtig ✓
  • DBA CH-DE gilt: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit werden im Wohnsitzstaat (Schweiz) besteuert ✓
  • Voraussetzung: Max hat keine feste Einrichtung (Betriebsstätte) in Deutschland
  • Max schickt der deutschen GmbH eine Ansässigkeitsbescheinigung der Schweizer Steuerbehörde
  • Die GmbH zahlt das Honorar ohne Quellensteuerabzug brutto aus
  • Max versteuert das Einkommen in seiner Schweizer Steuererklärung

Quellensteuer beim Einsatz ausländischer Freelancer in der Schweiz

Als Schweizer Unternehmen oder Selbständiger, der ausländische Freelancer beschäftigt:

Wann musst du Quellensteuer einbehalten?

KonstellationQuellensteuer?
EU-Freelancer, Arbeit vollständig remote aus dem HeimatlandIn der Regel nein
EU-Freelancer, Arbeit physisch in der Schweiz (≤90 Tage)Ja, je nach Kanton
EU-Freelancer mit eigener Betriebsstätte in CHQuellensteuer entfällt (ordentliche Besteuerung)
Freelancer aus Nicht-DBA-LandJa, generell

Praktisches Vorgehen

  1. Prüfen, ob DBA mit dem Herkunftsland des Freelancers besteht
  2. Klären, ob Leistung remote oder physisch in der Schweiz erbracht wird
  3. Im Zweifel: Beim zuständigen kantonalen Steueramt nachfragen
  4. Quellensteuerabzug dokumentieren und korrekt abführen

Kantonale Unterschiede bei der Quellensteuer

Die Quellensteuer in der Schweiz ist nicht eidgenössisch vereinheitlicht – jeder Kanton hat seinen eigenen Steuersatz und eigene Regelungen. Anhaltspunkte für 2026:

KantonQuellensteuer Satz (ca.)
Zürich16–32%
Bern15–30%
Basel-Stadt17–35%
Genf20–38%
Zug12–22%

Die genauen Sätze variieren je nach Einkommenshöhe und Familienstand.


Fazit: Für die meisten Schweizer Selbständigen kein Thema

Als Schweizer Staatsbürger oder C-Ausweis-Inhaber bist du als Selbständiger nicht von der Quellensteuer betroffen – du versteurest dein Einkommen im ordentlichen Verfahren.

Relevant wird Quellensteuer für dich wenn:

  • Du als Arbeitgeber ausländische Angestellte (B-Ausweis) beschäftigst
  • Du ausländische Freelancer beauftragst, die physisch in der Schweiz arbeiten
  • Ausländische Auftraggeber Quellensteuer einbehalten wollen → DBA prüfen!

Bei komplexen internationalen Situationen lohnt sich die Beratung durch einen Treuhänder mit Steuerexpertise oder einen auf Internationales Steuerrecht spezialisierten Anwalt.

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