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Selbständig als Therapeut Schweiz 2026: Praxis eröffnen & Zulassung

Selbständig als Therapeut in der Schweiz: Bewilligungen, Kassenzulassung, Praxiskosten, AHV und Steuern 2026. Für Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden.

Redaktion··4 Min. Lesezeit

Die Nachfrage nach therapeutischen Dienstleistungen in der Schweiz ist stark gestiegen – psychische Erkrankungen, Stress und Burnout treffen immer mehr Menschen. Gleichzeitig hat sich das Berufsrecht durch das Psychologieberufegesetz (PsyG) 2013 und die Kassenzulassung für Psychotherapeuten 2022 grundlegend verändert.

Dieser Guide richtet sich an alle therapeutischen Berufe: Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und komplementärmedizinische Therapeuten.

Gesetzliche Grundlagen nach Therapiebereich

Psychotherapeuten (PsyG)

Das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) gilt seit 2013 und reguliert den Zugang zu psychologischen Berufen, darunter die Psychotherapie.

Anforderungen für die Berufsausübungsbewilligung (BAB):

  • Masterstudium in Psychologie (anerkannte Hochschule, mind. 300 ECTS)
  • Anerkannter Weiterbildungsabschluss Psychotherapie (mind. 5 Jahre Weiterbildung, ca. 1'500 Praxisstunden)
  • Anerkannt durch: FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen), SBAP, SGPP, ASP u.a.
  • Kantonale BAB bei der zuständigen Gesundheitsdirektion

Kassenzulassung (seit 1. Juli 2022):

  • Direkte Abrechnung mit Grundversicherung (KVG) ohne ärztliche Delegation
  • Voraussetzung: Kantonal anerkannte BAB + Weiterbildungszertifikat

Ergotherapeuten

  • Gesetz: Kantonale Gesundheitsgesetze, keine spezifische eidgenössische Regulierung für Ergotherapie
  • Ausbildung: Bachelor Ergotherapie (FH, 3 Jahre) oder gleichwertig anerkannt
  • Kassenzulassung: ZSR-Nummer nach ärztlicher Verordnung, Abrechnung über KVG

Logopäden (Sprach- und Schlucktherapeuten)

  • Ausbildung: Master Logopädie (FH/UH) oder Lizenziat/Diplom
  • Kassenzulassung: Abrechnung über Grundversicherung auf ärztliche Verordnung
  • Kantonale Regelungen: Teils sind kantonale Schulbehörden der grösste Auftraggeber

Physiotherapeuten

Mehr dazu: Selbständig als Physiotherapeut Schweiz

Komplementärtherapeuten (Massage, Akupunktur, Naturheilkunde)

  • Keine einheitliche eidgenössische Regulierung
  • EMR/ASCA/KBKCH-Register für Abrechnung mit Zusatzversicherungen (VVG)
  • Kantonale Bewilligungen teils nötig (medizinische Massagetherapie, Osteopathie)
  • Abrechnung KVG (Grundversicherung): Nur für wenige anerkannte Methoden

Schritt-für-Schritt: Therapiepraxis eröffnen

Phase 1: Zulassung sichern (6–24 Monate vor Start)

  1. Weiterbildungsabschluss sicherstellen und Akkreditierung prüfen (SBAP, FSP, SRK etc.)
  2. Kantonale BAB beantragen (zuständige Gesundheitsdirektion)
  3. Berufshaftpflicht abschliessen (Pflicht für die meisten Berufe)
  4. Kassenzulassung / ZSR-Nummer beantragen (für KVG-Abrechnung)

Phase 2: Praxisplanung (3–6 Monate vor Start)

  1. Geschäftsmodell definieren: Kassenpatienten, Privatpatienten, oder gemischt?
  2. Standort wählen: Gut erreichbar mit ÖV, in bevölkerungsreichen Gebieten
  3. Praxisräumlichkeiten suchen: Eigenständig, Untermiete, oder Praxisgemeinschaft?
  4. Praxissoftware evaluieren (z.B. Nuvolo, InflowCare, Clinibase)
  5. AHV anmelden (innert 30 Tagen nach Start obligatorisch)

Phase 3: Operativer Start

  1. Praxisräumlichkeiten einrichten und kantonale Betriebsbewilligung prüfen
  2. Website erstellen mit klarer Leistungsbeschreibung
  3. Netzwerk aufbauen: Hausärzte, Spitäler, Sozialberatungsstellen als Zuweiser
  4. Erste Patienten gewinnen (Google My Business, Therapeutenliste.ch, online Verzeichnisse)

Praxismodelle: Was passt zu dir?

Option 1: Eigene Praxisräumlichkeiten

Du mietest oder kaufst eigene Räumlichkeiten.

  • Kosten: CHF 1'200–4'000/Monat Miete (1–2 Behandlungszimmer)
  • Vorteile: Volle Kontrolle, Branding, Wachstumsmöglichkeit
  • Risiko: Fixkosten auch bei wenig Klientel

Option 2: Untermiete in bestehender Praxis

Du mietest stundenweise Zimmer in einer bestehenden Arzt- oder Therapiepraxis.

  • Kosten: CHF 20–50/h Raummiete oder 25–40% Umsatzbeteiligung
  • Vorteile: Niedrige Fixkosten, Synergien (Zuweiser vor Ort)
  • Nachteil: Weniger Flexibilität, kein Branding der eigenen Praxis

Option 3: Praxisgemeinschaft

Mehrere Therapeuten teilen Räumlichkeiten und Kosten, arbeiten aber unabhängig.

  • Kosten: CHF 600–1'500/Monat pro Person
  • Vorteile: Kostenteilung, Vertretungsregelung, fachlicher Austausch

Option 4: Hausbesuche / Mobile Therapie

Keine eigene Praxis – du arbeitest bei Klienten zuhause.

  • Für: Logopädie (Kinder), Ergotherapie, Gerontologie
  • Vorteil: Sehr geringe Fixkosten
  • Nachteil: Reisezeit, weniger professionelles Umfeld

Tarife und Abrechnungsmodelle

KVG-Tarife (Kassenabrechnung)

BerufsgruppeTarif KVGTarif-System
PsychotherapeutCHF 90–130/50 MinTarifsuisse/psychiatrische Tarife
ErgotherapeutCHF 80–110/hERG-Tarif
LogopädeCHF 85–120/hLOG-Tarif

Abrechnung: Über Abrechnungssystem (z.B. Medidata, Tarmed).

Privattarife (VVG / Selbstzahler)

Höhere Freiheit bei der Preisgestaltung – oft CHF 120–250/h. Abrechnung mit Zusatzversicherung des Patienten oder direkt als Selbstzahler.


Kosten und Steuern

Typische Betriebskosten pro Monat

PostenCHF/Monat
Praxismiete800–2'500
Berufshaftpflicht50–150
Praxissoftware80–200
Buchhaltung100–300
Marketing/Website50–200
Weiterbildung (anteilig)100–300
Total1'180–3'650

Steuerliche Abzüge

Als selbständige Therapeutin/selbständiger Therapeut abziehbar:

  • Praxismiete oder Homeoffice-Anteil
  • Fachliteratur und Weiterbildungskosten
  • Therapiematerialien und -geräte
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Säule 3a (bis CHF 36'288/Jahr)

Mehr: Steuern Selbständige Schweiz


Fazit: Therapie-Selbständigkeit lohnt sich – mit der richtigen Planung

Die Eröffnung einer Therapiepraxis in der Schweiz ist gut umsetzbar und finanziell attraktiv. Schlüsselfaktoren für Erfolg:

  1. Gültige Zulassung (BAB, Kassenzulassung) frühzeitig beantragen
  2. Praxismodell den eigenen Ressourcen anpassen (Untermiete als günstiger Einstieg)
  3. Netzwerk zu Zuweisern aufbauen (Hausärzte, Spitäler, Schulen)
  4. Wartezeiten überbrücken: In manchen Kantonen gibt es Wartelisten für neue KVG-Zulassungen

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