Selbständig als Maler in der Schweiz: Guide 2026
Selbständig als Maler und Gipser in der Schweiz: Welche Ausbildung du brauchst, wie du eine Malerfirma gründest, Stundenansätze und wie du Aufträge gewinnst.
Malerarbeiten sind in jedem Haushalt und in jeder Firma regelmässig nötig. Als selbständiger Maler hast du einen stabilen Markt — vor allem wenn du zuverlässig, sauber arbeitest und Termine einhältst. Das klingt selbstverständlich, aber es ist ein echter Wettbewerbsvorteil.
Was du brauchst, um zu starten
Ausbildung
Eine Pflicht-Ausbildung gibt es nicht für einfache Malerarbeiten. In der Praxis ist das EFZ Maler/in aber wichtig für:
- Grössere Bauprojekte
- Aufnahme in Bauherren-Listen
- Vertrauen bei privaten Kunden
Ohne EFZ kannst du trotzdem starten — fokussiere dich dann auf Privataufträge und Empfehlungsgeschäft.
Pflichtanmeldungen
- Einzelfirma/AHV: Sofort anmelden → Einzelfirma gründen
- Handelsregister: Erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht
- Suva (Unfall): Als Maler mit körperlicher Arbeit und Leitern besonders wichtig
Ausrüstung
Was du zum Start brauchst:
| Ausrüstung | Kosten |
|---|---|
| Fahrzeug (Transporter) | CHF 15'000–40'000 |
| Leitern, Gerüste | CHF 2'000–8'000 |
| Malerwerkzeug, Abdeckmaterial | CHF 1'000–3'000 |
| Spritzausrüstung | CHF 500–3'000 |
| Berufskleidung, PSA | CHF 500–1'000 |
Tipp: Fang mit gebrauchtem Fahrzeug und guten Grundwerkzeugen an. Professionelle Spritzausrüstung kannst du anfangs mieten.
Stundenansätze und Auftragsarten
Stundenansätze (Privatkunden)
| Tätigkeit | Stundenansatz |
|---|---|
| Innenanstrich, einfach | CHF 65–80 |
| Aussenanstrich, Fassade | CHF 75–95 |
| Tapezieren | CHF 70–90 |
| Verputzen/Gips | CHF 70–95 |
| Spezialeffekte, Marmorierung | CHF 90–130 |
Auftragsarten
Privatwohnungen: Renovationen, Umzüge, Neugestaltung. Häufige Aufträge, schnelle Entscheidungen, gute Zahlungsmoral.
Hausverwaltungen: Rahmenverträge für Leerstandssanierungen. Weniger Akquise, aber tiefere Preise. Gut für gleichmässige Auslastung.
Neubau (Generalunternehmer): Grösste Aufträge, aber lange Zahlungsfristen und Preisdruck.
Firmen und Büros: Bürorenovationen — oft nach Geschäftsschluss oder am Wochenende. Höhere Stundensätze möglich.
Kosten im Überblick
| Ausgabe | Monatlich |
|---|---|
| Fahrzeug-Leasing/Abschreibung | CHF 600–1'200 |
| Treibstoff | CHF 200–500 |
| Material (variable Kosten) | 20–30% des Umsatzes |
| Versicherungen | CHF 300–500 |
| AHV/IV/EO | ~10% Gewinn |
| Buchhaltung/Treuhänder | CHF 100–200 |
Kunden gewinnen
Google My Business — mit Fotos
Erstelle ein vollständiges Google-Profil. Wichtig: Fotos von Projekten! Vorher-Nachher-Bilder von Fassaden und Innenräumen zeigen deine Arbeit besser als jede Beschreibung.
Empfehlungsnetzwerk
Bau Beziehungen auf zu:
- Elektriker und Sanitärinstallateuren
- Bodenleger und Schreiner
- Innenarchitekten
Gegenseitige Empfehlungen sind im Handwerk die wichtigste Kundenquelle.
Hausverwaltungen direkt ansprechen
Lokale Hausverwaltungen und Immobilienfirmen vergeben regelmässig Sanierungsaufträge. Schreib 10–20 im Umkreis an mit einer Kurz-Präsentation und deinen Referenzen.
Inserate und Flyer
In lokalen Zeitungen und auf Auslagetischen in Baumärkten. Altmodisch, aber im Handwerk funktioniert das noch.
Rechenbeispiel
- 220 Arbeitstage/Jahr
- 7 produktive Stunden/Tag × CHF 80 = CHF 560/Tag
- Jahresumsatz: ~CHF 123'000
- Material (25%): CHF 31'000
- Fahrzeug, Versicherungen, AHV: CHF 20'000
- Reingewinn: ~CHF 72'000
Bewilligungen und Vorschriften: das unterschätzt fast jeder
Für ein Malergeschäft brauchst du in den meisten Kantonen keine kantonale Bewilligung und keinen Fähigkeitsausweis — anders als etwa bei Elektrikern. Trotzdem gelten auf der Baustelle handfeste Vorschriften, deren Missachtung teuer wird:
- Absturz- und Gerüstsicherheit (SUVA): Sobald du auf Gerüsten oder Leitern in der Höhe arbeitest, greift die Bauarbeitenverordnung. Die SUVA kontrolliert Baustellen stichprobenartig; fehlende Absturzsicherung führt zum Baustopp und bei einem Unfall zu Regressforderungen gegen dich.
- Asbest bei Altbauten (vor 1990): Das ist der häufigste teure Fehler. In Gebäuden aus der Zeit vor 1990 können Spachtelmassen, Fassadenputze oder alte Anstriche Asbest enthalten. Bevor du solche Flächen abschleifst oder aufbrichst, muss das abgeklärt werden — Asbestsanierung darf nur eine SUVA-anerkannte Fachfirma ausführen. Fährst du blind mit dem Schleifer drüber, gefährdest du dich, deine Kunden und riskierst eine Anzeige.
- Sonderabfall korrekt entsorgen: Farb- und Lösemittelreste sind Sonderabfall und gehören nicht in den normalen Müll oder in den Abfluss. Entsorgung über eine anerkannte Sammelstelle mit Begleitschein. Falsche Entsorgung ist ein Umweltdelikt.
- GAV Maler- und Gipsergewerbe: Sobald du Personal anstellst, gilt der Gesamtarbeitsvertrag des Maler- und Gipsergewerbes mit Mindestlöhnen und Arbeitszeitregeln. Als Einzelmeister ohne Angestellte betrifft dich das noch nicht.
Richtig offerieren als Maler
Der zweite grosse Hebel neben der Akquise ist eine saubere Offerte. Sie schützt dich vor Streit und Nachforderungen:
- Ausmass statt Bauchgefühl: Rechne nach Quadratmetern Fläche (Wand, Decke, Fassade), nicht pauschal «pro Zimmer». Halte fest, was inbegriffen ist — Abdecken, Grundierung, Anzahl Anstriche, Abschlussreinigung.
- Fixpreis oder Regie: Für klar abgrenzbare Arbeiten (eine Wohnung streichen) ist ein Fixpreis kundenfreundlich. Bei unklarem Untergrund (alte Tapeten, Risse, Feuchteschäden) offerierst du besser im Regie-Ansatz oder mit einem Vorbehalt für Zusatzaufwand.
- Akontozahlungen bei Grossaufträgen: Bei Aufträgen über einige tausend Franken vereinbare eine Anzahlung und Teilrechnungen nach Baufortschritt. So finanzierst du nicht das Material des Kunden vor. Eine korrekte Rechnung erstellst du mit unserem Rechnungsgenerator.
- Gewährleistung im Blick: Für Malerarbeiten gelten die Mängelrechte des Obligationenrechts (bei Bauten oft nach SIA-Norm 118). Dokumentiere den Zustand vor Arbeitsbeginn mit Fotos — das entkräftet spätere unberechtigte Reklamationen.
Saisonalität und Liquidität
Aussen- und Fassadenarbeiten brechen im Winter fast weg — bei Kälte, Nässe und Frost lassen sich viele Farben nicht verarbeiten. Wer nur auf Fassaden setzt, hat von November bis März ein Umsatzloch. Die Gegenstrategie: Innenaufträge (Wohnungen, Büros, Treppenhäuser) als Winterpolster gezielt im Herbst akquirieren. Lege in den umsatzstarken Monaten bewusst eine Liquiditätsreserve für die ruhige Zeit zurück — das ist im Malergewerbe überlebenswichtig.
Steuern
Lege 25–30% für Steuern und AHV zurück. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 wirst du zudem mehrwertsteuerpflichtig.
→ Steuern Selbständige Schweiz → MWST-Pflicht: ab wann?
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