Selbständig als Friseur in der Schweiz: Guide 2026
Selbständig als Friseur in der Schweiz: Welche Ausbildung du brauchst, wie du einen Salon eröffnest oder mobil arbeitest, Mietpreise und was du verdienen kannst.
Ein eigener Friseursalon ist ein Traum vieler Coiffeure. In der Schweiz ist das möglich — aber es braucht eine gute Ausbildung, Startkapital und ein klares Konzept. Dieser Artikel zeigt dir die verschiedenen Wege zur Selbständigkeit als Friseur.
Voraussetzungen
EFZ Coiffeur/in
In den meisten Kantonen brauchst du das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Coiffeur/in für eine Betriebsbewilligung. Die Ausbildung dauert 3 Jahre (Berufslehre).
Ohne EFZ: Stuhlmiete in einem bestehenden Salon ist eine legale Alternative.
Betriebsbewilligung (falls eigener Salon)
Beim Kantonsgesundheitsamt oder kantonalen Gewerbeamt anmelden. Anforderungen variieren je nach Kanton.
Drei Wege zur Selbständigkeit
1. Stuhlmiete — der günstigste Einstieg
Du mietest einen Arbeitsplatz in einem bestehenden Salon.
- Kosten: CHF 400–1'200/Monat für einen Stuhl mit Waschplatz
- Du behältst alle Einnahmen
- Keine grosse Anfangsinvestition
- Kundenstamm gehört dir
Das ist der ideale erste Schritt. Du baust Kunden auf, ohne das finanzielle Risiko eines eigenen Salons.
2. Eigener Salon
Du mietest ein Ladenlokal und richtest deinen eigenen Salon ein.
Kosten beim Einstieg:
| Position | Kosten |
|---|---|
| Umbau / Renovierung | CHF 15'000–40'000 |
| Waschplätze (2–3 Stück) | CHF 6'000–12'000 |
| Frisierstühle (2–3 Stück) | CHF 4'000–10'000 |
| Farbsystem, Klimaanlage | CHF 5'000–12'000 |
| Empfangsbereich, Deko | CHF 3'000–10'000 |
| Kassenanlage, Software | CHF 1'000–3'000 |
Laufende Kosten pro Monat:
- Miete: CHF 1'500–4'000
- Produkteinkauf: CHF 500–1'500
- Reinigung, Wasser: CHF 200–400
- Versicherungen: CHF 300–500
3. Mobiler Friseur
Du gehst zum Kunden — ideal für ältere Menschen, Hochzeiten, Corporate-Events.
- Investition: Fahrzeug + mobiles Equipment CHF 5'000–15'000
- Keine Mietkosten
- Flexibel
- Weniger Kunden pro Tag (Fahrzeit)
Was kannst du verdienen?
Preisstruktur (Beispiele)
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Herrenschnitt | CHF 35–70 |
| Damenschnitt | CHF 60–120 |
| Blowout/Styling | CHF 40–70 |
| Färbung (einfach) | CHF 80–150 |
| Strähnen/Highlights | CHF 120–220 |
| Hochzeitsfrisur | CHF 150–400 |
Rechenbeispiel (eigener Salon, allein)
- 6 Kunden/Tag × CHF 90 Ø = CHF 540/Tag
- 5 Tage/Woche × 48 Wochen = CHF 129'600 Umsatz
- Salonkosten (Miete, Produkte, Versicherungen): ~CHF 45'000/Jahr
- Reingewinn vor Steuern: ~CHF 84'000
Davon gehen noch AHV (~10%) und Einkommenssteuer (ca. 20%) ab.
AHV und Versicherungen
AHV anmelden ist der erste Schritt jeder Selbständigkeit.
Versicherungen für Friseure:
- Berufshaftpflicht: CHF 300–600/Jahr — falls ein Kunde eine Reaktion auf ein Produkt hat
- Produkthaftpflicht: Abgedeckt oft in der Berufshaftpflicht
- Krankentaggeld: Saloninhaber kann nicht krank sein — schütze dein Einkommen
- Inventarversicherung: Für teure Geräte und Einrichtung
Kunden aufbauen
Stammkunden sind alles. Im Friseurgeschäft kommen gute Kunden alle 4–8 Wochen wieder — das macht Planung einfach.
Was beim Aufbau hilft:
- Instagram: Haarfotos vor/nach — der beste Kanal für Friseure
- Google My Business: Mit Fotos und Bewertungen
- Eröffnungsrabatte: Erste 3 Monate 20% Rabatt für Neukunden
- Empfehlungsprogramm: Stammkunde bringt neue Kunden → ein kostenloser Service als Dankeschön
Spezialisierung zahlt sich aus:
- Haarverlängerungen (höhere Preise)
- Colorist (Spezialisierung auf Farbe)
- Kinderschnitte (oft vernachlässigtes Segment)
- Hochzeiten und Events
Stuhlmiete und die Scheinselbständigkeits-Falle
Stuhlmiete ist der beliebteste Einstieg — aber genau hier lauert das grösste rechtliche Risiko. Wenn du zwar formell einen Stuhl mietest, faktisch aber wie eine Angestellte arbeitest, kann die Ausgleichskasse dich rückwirkend als unselbständig einstufen (Scheinselbständigkeit). Dann drohen Nachforderungen von AHV-Beiträgen — auch an den Saloninhaber.
Damit die Selbständigkeit anerkannt wird, solltest du echte Merkmale unternehmerischer Freiheit nachweisen:
- Eigene Kunden und eigener Terminkalender — nicht die vom Salon zugeteilten Kundschaft.
- Eigene Preise und eigene Kasse/Abrechnung gegenüber deinen Kunden.
- Eigenes Material und eigene Produkte (zumindest teilweise), eigene Aussenwirkung (eigener Social-Media-Auftritt).
- Freie Arbeitszeiten statt vom Salon vorgegebener Präsenzpflicht.
Je mehr davon zutrifft, desto sicherer bist du. Halte die Stuhlmiete zudem in einem schriftlichen Vertrag fest. Wer nur «unter der Hand» einen Stuhl nutzt, riskiert bei einer AHV-Kontrolle böse Überraschungen.
Chemie, Allergien und Haftung
Färben, Blondieren, Dauerwellen — du arbeitest täglich mit reizenden Chemikalien. Das ist ein unterschätztes Haftungsfeld:
- Verträglichkeitstest vor Colorationen: Bei Färbungen empfiehlt sich ein Sensibilitäts-/Allergietest im Vorfeld, gerade bei Neukunden. Reagiert eine Kundin allergisch auf eine Farbe, landest du schnell in einem Haftungsfall — dokumentiere Beratung und Test.
- Berufshaftpflicht ist Pflichtsache: Eine verbrannte Kopfhaut oder ein misslungenes Blondieren mit Haarbruch kann teuer werden. Ohne Berufshaftpflicht zahlst du das aus der eigenen Tasche.
- Chemikalien und Abwasser: Farb- und Chemiereste gehören fachgerecht entsorgt, nicht unkontrolliert in den Ausguss. Achte auf gute Lüftung im Salon — das schützt dich und deine Kundschaft.
Sobald du Personal anstellst, gilt zudem der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Coiffeurgewerbes mit Mindestlöhnen — als Einzelperson betrifft dich das noch nicht.
Steuern
Friseure zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Lege 25–30% zurück.
Bei CHF 100'000 Umsatz: MWST-Pflicht — dann auf Rechnungen 8.1% MWST ausweisen.
→ Steuern Selbständige Schweiz → MWST-Pflicht: ab wann?
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