Kollektivgesellschaft gründen Schweiz: Guide & Tipps
Kollektivgesellschaft gründen: Voraussetzungen, Kosten, Haftung und Alternativen in der Schweiz. Kompletter Guide für Gründer. Jetzt lesen!
Eine Kollektivgesellschaft gründen ist eine klassische Option für Partner, die gemeinsam ein Unternehmen führen möchten. Nach Schweizer Obligationenrecht handelt es sich dabei um eine Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung aller Beteiligten.
In diesem Guide erfährst du alles Wichtige zur Kollektivgesellschaft: von den rechtlichen Grundlagen über konkrete Gründungsschritte bis hin zu Kosten und Haftungsrisiken. Du lernst, wann diese Rechtsform sinnvoll ist und welche Alternativen du hast. Besonders wichtig: die steuerlichen Besonderheiten und praktischen Herausforderungen, die dich als Gesellschafter in der Schweiz erwarten.
Was bedeutet Kollektivgesellschaft in der Schweiz?
Eine Kollektivgesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen geschäftlichen Zweck. Nach Obligationenrecht Artikel 552ff bilden die Partner eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Die wichtigste Besonderheit: Alle Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt. Das bedeutet, jeder haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Geschäftsschulden. Kann ein Partner nicht zahlen, müssen die anderen einspringen.
Bei kaufmännischem Betrieb ist die Handelsregistereintragung obligatorisch. Die Firma muss entweder die Namen aller Gesellschafter enthalten oder den Namen eines Gesellschafters mit dem Zusatz "& Co.". Ein Beispiel: "Müller & Meier" oder "Müller & Co.".
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen unterscheidet sich die Kollektivgesellschaft deutlich:
- Vs. Einzelfirma: Mehrere Inhaber statt einer Person
- Vs. GmbH: Keine juristische Person, persönliche Haftung aller Partner
- Vs. einfache Gesellschaft: Handelsregistereintrag und kaufmännischer Betrieb
Die Kollektivgesellschaft macht weniger als 1% aller Schweizer Unternehmen aus. Sie findet sich hauptsächlich in traditionellen Branchen wie Anwaltskanzleien, Architekturbüros oder Handwerksbetrieben. Viele Unternehmer wählen heute die GmbH wegen der beschränkten Haftung.
Voraussetzungen und Anforderungen
Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft musst du verschiedene rechtliche und praktische Anforderungen erfüllen.
Rechtliche Grundvoraussetzungen:
- Mindestens 2 handlungsfähige Personen (natürliche oder juristische)
- Gesellschaftsvertrag (schriftlich empfohlen, mündlich möglich)
- Klar definierter Geschäftszweck
- Handelsregistereintrag bei kaufmännischem Betrieb
- Firma mit Namen aller Partner oder "& Co."
Finanzielle Anforderungen: Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Die Gesellschafter können verschiedene Einlagen einbringen: Geld, Sacheinlagen oder Arbeitsleistung. Wichtig ist die gemeinsame Finanzierung der Gründungskosten von CHF 1'500 bis 3'200.
Obligatorische Versicherungen:
- UVG-Versicherung für alle Mitarbeitenden
- AHV/IV/EO/ALV-Anmeldung bei der Ausgleichskasse
- Berufshaftpflichtversicherung (je nach Branche)
Empfohlene Versicherungen:
- Betriebshaftpflichtversicherung (wegen unbeschränkter Haftung)
- Rechtsschutzversicherung
- Geschäftsausfallversicherung
- Berufshaftpflicht mit hoher Deckungssumme
Persönliche Voraussetzungen: Das Wichtigste ist absolutes Vertrauen zwischen allen Gesellschaftern. Da jeder mit seinem Privatvermögen haftet, können die Handlungen eines Partners alle anderen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Eine klare Aufgabenteilung und definierte Kompetenzen sind daher unerlässlich.
Kosten einer Kollektivgesellschaft
Einmalige Gründungskosten
| Kostenpunkt | Betrag (CHF) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Handelsregistereintrag | 600 | Bei kaufmännischem Betrieb |
| Notariatskosten | 0-500 | Nur bei notarieller Beurkundung |
| Gesellschaftsvertrag (Anwalt) | 800-2'000 | Empfohlen für Klarheit |
| Beglaubigungen/Auszüge | 50-100 | Handelsregisterauszüge |
| Total Gründung | 1'450-3'200 | Je nach Aufwand |
Laufende Jahreskosten
| Kostenpunkt | Betrag (CHF) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Buchhaltung/Treuhänder | 2'000-8'000 | Je nach Komplexität |
| Versicherungen | 1'500-5'000 | Abhängig von Branche/Umsatz |
| MWST-Abrechnung | 600-1'200 | Ab CHF 100'000 Umsatz |
| AHV/IV-Beiträge | 10.1% vom Gewinn | Auf Einkommen der Gesellschafter |
| Total jährlich | 4'100-14'200 | Plus Sozialabgaben |
Die Gründungskosten sind relativ gering, da kein Mindestkapital erforderlich ist. Die laufenden Kosten variieren stark je nach Umsatz und Komplexität des Geschäfts. Besonders die Sozialabgaben fallen ins Gewicht, da sie direkt auf den Gewinnanteil jedes Gesellschafters berechnet werden.
Einkommen und Gewinnverteilung + Beispielrechnungen
Die Gewinnverteilung erfolgt standardmäßig gleichmäßig unter allen Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag kannst du jedoch individuelle Regelungen treffen, die unterschiedliche Einlagen oder Arbeitsleistungen berücksichtigen.
Steuerliche Behandlung: Der Gewinn wird nicht auf Gesellschaftsebene versteuert, sondern bei jedem Gesellschafter als Einkommen. Zusätzlich fallen AHV/IV/EO-Beiträge von 10,1% auf den Gewinnanteil an. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz wird die Gesellschaft MWST-pflichtig.
Beispielrechnung 1 - Architekturbüro:
- Jahresumsatz: CHF 350'000
- Betriebskosten: CHF 220'000
- Gewinn vor Sozialabgaben: CHF 130'000
- Pro Gesellschafter (2 Personen): CHF 65'000
- Minus AHV/IV/EO (10,1%): CHF 6'565
- Nettoeinkommen: CHF 58'435 (vor Einkommenssteuern)
Beispielrechnung 2 - Handwerksbetrieb:
- Jahresumsatz: CHF 180'000
- Betriebskosten: CHF 120'000
- Gewinn vor Sozialabgaben: CHF 60'000
- Pro Gesellschafter (2 Personen): CHF 30'000
- Minus AHV/IV/EO (10,1%): CHF 3'030
- Nettoeinkommen: CHF 26'970 (vor Einkommenssteuern)
Zusätzlich zu den Einkommenssteuern (Bund, Kanton, Gemeinde) fällt auf das Eigenkapital der Gesellschaft eine Kapitalsteuer an. Diese variiert je nach Kanton zwischen 0,001% und 0,5% des Eigenkapitals.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Gründung
Schritt 1 - Vorbereitung (2-4 Wochen)
Konkretisiere deine Geschäftsidee und bestimme alle Gesellschafter. Kläre die Rollen und Verantwortlichkeiten jedes Partners. Erstelle eine Markt- und Standortanalyse sowie einen detaillierten Finanzierungsplan. Prüfe, ob alle Partner das Haftungsrisiko tragen können und wollen.
Schritt 2 - Gesellschaftsvertrag erstellen (1-2 Wochen)
Konsultiere einen Anwalt für den Gesellschaftsvertrag. Definiere den genauen Geschäftszweck, die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Geschäftsführung und Vertretung nach außen. Regle unbedingt die Ausstiegsbedingungen und die Bewertung der Gesellschaftsanteile bei einem Austritt.
Schritt 3 - Firmenname prüfen (1 Woche)
Prüfe die Verfügbarkeit deines Wunschnamens beim zuständigen Handelsregisteramt. Der Name muss entweder alle Gesellschafter enthalten oder einen Namen mit "& Co.". Kläre gleichzeitig Domain-Verfügbarkeit und mögliche Markenrechte ab.
Schritt 4 - Handelsregistereintrag (2-3 Wochen)
Melde die Gesellschaft beim Handelsregisteramt an. Lege den unterzeichneten Gesellschaftsvertrag bei und lass alle Unterschriften beglaubigen. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 600. Die Bearbeitung dauert meist 2-3 Wochen.
Schritt 5 - Behördliche Anmeldungen (1-2 Wochen)
Melde die Gesellschaft bei der AHV-Ausgleichskasse an. Falls der erwartete Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt, registriere dich zusätzlich für die MWST. Hole alle branchenspezifischen Bewilligungen ein, bevor du den Geschäftsbetrieb aufnimmst.
Schritt 6 - Versicherungen abschließen (1 Woche)
Schließe die obligatorische UVG-Versicherung für alle Mitarbeitenden ab. Vereinbare eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung wegen der unbeschränkten Haftung. Prüfe weitere Versicherungen je nach Branche und Risiko.
Schritt 7 - Geschäftsbetrieb starten
Richte eine professionelle Buchhaltung ein oder beauftrage einen Treuhänder. Eröffne ein Geschäftskonto und starte mit Marketing und Kundenakquise. Führe regelmäßige Gesellschafterversammlungen ein, um Transparenz und gute Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1 - Ungenügender Gesellschaftsvertrag
Viele Gründer unterschätzen die Bedeutung eines detaillierten Gesellschaftsvertrags. Unklare Regelungen bei Gewinnverteilung, Entscheidungsfindung oder Austritt führen schnell zu kostspieligen Konflikten.
Lösung: Investiere in einen professionellen Gesellschaftsvertrag vom Anwalt. Regle alle wichtigen Punkte schriftlich: Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Entscheidungsverfahren, Ausstiegsbedingungen und Bewertungsmethoden.
Fehler 2 - Haftungsrisiko unterschätzen
Das größte Risiko der Kollektivgesellschaft ist die solidarische Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Viele Gründer realisieren erst später, dass sie für alle Geschäftsschulden ihrer Partner haften.
Lösung: Bewerte das Haftungsrisiko realistisch. Bei höheren Risiken wähle besser eine GmbH. Schließe auf jeden Fall eine umfassende Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme ab.
Fehler 3 - Keine klare Aufgabenteilung
Ohne definierte Zuständigkeiten entstehen Kompetenzkonflikte und Ineffizienzen. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft nach außen vertreten, was zu Problemen führen kann.
Lösung: Definiere Geschäftsführung und Zuständigkeiten schriftlich im Gesellschaftsvertrag. Führe regelmäßige Gesellschafterversammlungen ein und dokumentiere alle wichtigen Entscheide.
Fehler 4 - Buchhaltung vernachlässigen
Eine unprofessionelle Buchhaltung führt zu Intransparenz bei der Gewinnverteilung und Problemen mit den Behörden. Viele kleine Kollektivgesellschaften unterschätzen die Anforderungen.
Lösung: Beauftrage von Anfang an einen professionellen Treuhänder oder richte eine saubere Buchhaltung ein. Das schafft Transparenz und vermeidet Konflikte zwischen den Partnern.
Fehler 5 - Sozialversicherungen vergessen
Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse wird oft vergessen oder verzögert. Das kann zu empfindlichen Nachzahlungen und Bußgeldern führen.
Lösung: Melde die Gesellschaft sofort bei der AHV-Ausgleichskasse an. Das gilt auch bei geringen erwarteten Einkommen. Die Beiträge werden auf den Gewinnanteil jedes Gesellschafters berechnet.
Fehler 6 - Fehlende Exit-Strategie
Ohne klare Ausstiegsregelungen wird die Auflösung bei Unstimmigkeiten schwierig und teuer. Oft blockieren sich die Partner gegenseitig.
Lösung: Definiere Ausstiegs- und Nachfolgeregelungen bereits im Gründungsvertrag. Lege Bewertungsmethoden für die Gesellschaftsanteile fest und regle das Vorkaufsrecht der verbleibenden Partner.
Weiterführende Artikel
- Einfache Gesellschaft gründen
- Einzelfirma gründen
- GmbH gründen
- AHV Rente berechnen
- Buchhaltung für Selbständige
FAQ - Häufige Fragen zur Kollektivgesellschaft
Kann ich eine Kollektivgesellschaft auch alleine führen?
Nein, eine Kollektivgesellschaft benötigt mindestens zwei Gesellschafter. Falls ein Gesellschafter ausscheidet und nur noch einer übrig bleibt, muss die Gesellschaft innerhalb von 12 Monaten aufgelöst oder in eine andere Rechtsform umgewandelt werden. Die häufigste Alternative ist die Umwandlung in eine Einzelfirma, falls nur ein Gesellschafter übrig bleibt. Der Handelsregistereintrag muss entsprechend geändert werden.
Hafte ich für Schulden meines Geschäftspartners?
Ja, das ist das Hauptrisiko einer Kollektivgesellschaft. Alle Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt für sämtliche Geschäftsschulden - auch mit ihrem Privatvermögen. Kann ein Gesellschafter nicht zahlen, müssen die anderen die gesamte Schuld übernehmen. Gläubiger können jeden Gesellschafter für die komplette Forderung belangen. Deshalb ist absolutes Vertrauen zwischen den Partnern essentiell und eine umfassende Haftpflichtversicherung unerlässlich.
Wann muss ich mich ins Handelsregister eintragen?
Ein Handelsregistereintrag ist bei kaufmännisch geführten Kollektivgesellschaften obligatorisch. Das ist der Fall, wenn der Jahresumsatz CHF 20'000 übersteigt oder die Tätigkeit eindeutig kaufmännisch ist (Handel, Dienstleistungen, Beratung). Der Eintrag kostet CHF 600 und muss innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsaufnahme erfolgen. Ohne Eintrag drohen Bußgelder und rechtliche Probleme bei Verträgen.
Wie wird der Gewinn versteuert?
Die Kollektivgesellschaft selbst zahlt keine Gewinnsteuer. Der Gewinn wird auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei ihnen als Erwerbseinkommen versteuert. Zusätzlich fallen AHV/IV/EO-Beiträge von 10,1% auf den Gewinnanteil an. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist die Gesellschaft MWST-pflichtig und muss vierteljährlich abrechnen. Die Einkommenssteuersätze variieren je nach Wohnort und Einkommen der Gesellschafter.
Kann ich einen stillen Gesellschafter aufnehmen?
Nein, bei einer Kollektivgesellschaft gibt es keine stillen Gesellschafter. Alle Gesellschafter sind im Handelsregister eingetragen und haften vollumfänglich. Für stille Beteiligungen eignet sich eine GmbH oder AG besser. Alternativ könnte eine Kommanditgesellschaft interessant sein, wo es Komplementäre (voll haftende Gesellschafter) und Kommanditäre (beschränkt haftende Gesellschafter) gibt. Diese Rechtsform ist in der Schweiz jedoch noch seltener als die Kollektivgesellschaft.
Was passiert bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern?
Streitigkeiten können die Kollektivgesellschaft handlungsunfähig machen, da wichtige Entscheide meist Einstimmigkeit erfordern. Bei unlösbaren Konflikten bleibt oft nur die Auflösung der Gesellschaft. Deshalb sollte der Gesellschaftsvertrag Konfliktlösungsmechanismen enthalten: Mediationsverfahren, Mehrheitsentscheide bei bestimmten Themen oder Ausstiegsklauseln. Ein detaillierter Vertrag kann viele Probleme von vornherein vermeiden und teure Rechtsstreitigkeiten verhindern.
Können Gesellschafter Lohn beziehen?
Nein, Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft können keinen Lohn beziehen. Sie erhalten nur ihren Anteil am Gewinn der Gesellschaft. Eine Ausnahme ist möglich, wenn ein Gesellschafter zusätzlich zur Gesellschafterstellung eine echte Angestelltentätigkeit ausübt. Dies muss jedoch klar abgegrenzt und angemessen entlöhnt werden. AHV-Beiträge fallen in jedem Fall auf den Gewinnanteil an, da Gesellschafter als Selbständigerwerbende gelten.
Fazit
Die Kollektivgesellschaft eignet sich für vertrauensvolle Partner, die gemeinsam ein Unternehmen führen möchten und das Haftungsrisiko bewusst eingehen. Mit Gründungskosten von CHF 1'450 bis 3'200 ist sie kostengünstig zu errichten. Die unbeschränkte solidarische Haftung macht sie jedoch riskant - jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Geschäftsschulden.
Bedenke, dass weniger als 1% aller Schweizer Unternehmen diese Rechtsform wählen. Die meisten Gründer bevorzugen heute die GmbH wegen der beschränkten Haftung bei ähnlichen Gründungskosten. Die Kollektivgesellschaft bleibt hauptsächlich in traditionellen Branchen wie Anwaltskanzleien oder Arztpraxen relevant.
Falls du dich für eine Kollektivgesellschaft entscheidest, investiere unbedingt in einen professionellen Gesellschaftsvertrag und umfassende Versicherungen. Die unbeschränkte Haftung erfordert absolutes Vertrauen zwischen allen Partnern und eine saubere Geschäftsführung.
Deine nächsten Schritte:
- Bewerte das Haftungsrisiko und prüfe Alternativen wie die GmbH
- Finde vertrauensvolle Partner mit klaren Kompetenzen
- Kontaktiere einen Anwalt für den Gesellschaftsvertrag
- Stelle die Gründungskosten von CHF 1'500-3'200 zusammen
- Plane eine umfassende Haftpflichtversicherung ein
Weiterführende Artikel:
- [GmbH gründen in der Schweiz: Vollständiger Guide 2026]
- [Einzelfirma vs. GmbH: Welche Rechtsform passt zu dir?]
- [Gesellschaftsvertrag: Diese Punkte musst du regeln]
- [Selbständig werden in der Schweiz: Der komplette Leitfaden]
- [Buchhaltung für Selbständige: Einfach erklärt]
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